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Karolina-Prozess: Lebenslange Haft für beide Angeklagten

Im neu aufgerollten Prozess um den Foltertod der kleinen Karolina sind die Mutter und deren Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

München - Das Landgericht München II sah bei dem 32-jährigen Mann auch eine besondere Schwere der Schuld. Damit kann der türkischstämmige Mann selbst bei guter Führung voraussichtlich nicht nach 15 Jahren vorzeitig freikommen. Der sadistisch veranlagte Mann hatte die Dreijährige über mehrere Tage mit unvorstellbarer Grausamkeit zu Tode gequält, die Mutter verhinderte das tödliche Martyrium ihrer Tochter nicht.

Das Schwurgericht habe in seiner gesamten Geschichte keinen derartigen Fall zu verhandeln gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Walter Weitmann. Es ging mit dem Urteil gegen die 27 Jahre alte Mutter sogar weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die acht Jahre verlangt hatte.

Nach dem gemeinsamen Einzug der beiden Angeklagten bei einem Bekannten Ende 2003 habe der Mann begonnen, das Kind zu maßregeln, sagte Weitmann. Der 32-Jährige habe keine Beziehung zu dem Kind aufbauen können, das er stets nur als «Zuhälterbastard» ohne Lebensberechtigung sah - «anders als zu seinem Kind, zu dem er eine natürliche Vater-Tochterbeziehung hatte». Er habe versucht, Karolina zu erziehen. «In der Folgezeit bildete sich der Angeklagte ein, zu weiteren Erziehungsmaßnahmen gegen Karolina greifen zu müssen, die er ständig steigerte», sagte Weitmann. «Ihm schwebte dabei vor, das Kind so ruhig zu stellen, dass es ihn und seine Beziehung nicht stört.»

Mutter holte keine Hilfe

Er schlug die Dreijährige, ließ sie stundenlang im kalten Keller und fügte ihr insgesamt 28 Verbrennungen zu. «Die Anzahl der Striemen und Verletzungen ließen sich nicht mehr zählen.» Jeder der Schläge auf den Kopf sei für sich genommen für die Kleine lebensgefährlich gewesen. «Es war ein Frage der Zeit, wann das Kind das nicht mehr überleben würde.» Trotzdem habe die Mutter keine Hilfe geholt. Das Argument, die Frau habe Angst vor dem gewalttätigen Mann gehabt, ließ der Richter nicht gelten.

«Es gab gar keinen Anhaltspunkt, dass er ihr etwas antun würde - er wollte sie ja haben», sagte Weitmann. «Es war klar, dass das Kind höchst gefährdet ist und er es irgendwann totschlägt.» An einem solchen Punkt müsse eine Mutter handeln. «Es wäre ganz einfach gewesen - ein Wort und dieses Drama wäre nach drei Tagen zu Ende gewesen.» Es habe aufgeschlossene Nachbarn gegeben. «Es ist ja nicht so, dass das eine Gegend von totalen Chaoten war.»

Eine verminderte Schuldfähigkeit gestand das Gericht dem Mann trotz einer von einem Gutachter attestierten Persönlichkeitsstörung nicht zu. Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung Schutzbefohlener zu einer zeitlich begrenzten Strafe zu verurteilten. Für die Frau hatte die Verteidigung fünfeinhalb Jahre verlangt.

Beide Angeklagte mussten sich zum zweiten Mal verantworten. Das Landgericht Memmingen hatte den Türken vor gut einem Jahr wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren und drei Monaten verurteilt, die Polin bekam fünfeinhalb Jahre. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil als zu milde aufgehoben. (tso/dpa)

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