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Kinderleiche in Kühlschrank: Rücktritt der Senatorin - Vater verhaftet

Der Tod eines zweijährigen Jungen hat in Bremen politische Konsequenzen nach sich gezogen - die Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) trat zurück. Unterdessen wurde der Vater des Jungen verhaftet.

Bremen - Der Tod eines zweijährigen Jungen hat in Bremen politische Konsequenzen nach sich gezogen. Am Mittwoch trat Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) zurück. Sie übernehme die Verantwortung in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft gab unterdessen bekannt, dass die am Dienstag in einem Kühlschrank in der väterlichen Wohnung aufgefundene Kinderleiche äußerliche Gewaltmerkmale aufweise. Ob der Junge an den Verletzungen gestorben sei, müsse noch geklärt werden. Mit dem Ergebnis der Obduktion sei erst in ein paar Tagen zu rechnen. Gegen den 41-jährigen Vater des Jungen wurde Haftbefehl wegen Totschlags und Misshandlung von Schutzbefohlenen erlassen.

Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) nannte den Rücktritt Röpkes unvermeidlich, nach dem, was dem Jungen widerfahren sei. Das gesamte Hilfesystem zum Schutz der Kinder müsse auf den Prüfstand.

Röpkes Rücktritt

Röpke sagte, sie sei "tief erschüttert". Der Tod des Jungen belaste sie persönlich, da ihr die Vorgeschichte bekannt gewesen sei. Kevin habe sich in der Fürsorge des Staates befunden, das Jugendamt sei als Vormund eingesetzt gewesen. Das bedeute, "dass der Staat wesentlich die Verantwortung für das Kind übernimmt." Dies sei in diesem Fall auf tragische Weise misslungen. Sie habe angesichts der Tragweite nicht mehr die Kraft, die Aufarbeitung der Geschehnisse zu betreiben, sagte Röpke.

Nach dem Tod der drogenabhängigen Mutter des Kindes vor einem Jahr hatte das Jugendamt die Vormundschaft übernommen. Der Junge wurde zunächst drei Wochen in einem Heim untergebracht. Die Einrichtung habe sich dagegen ausgesprochen, dass der Junge zurück zu seinem Vater komme, sagte Röpke.

Vater wollte den Sohn zurück

Der betreuende Sozialarbeiter habe sich allerdings für die Rückkehr des Jungen ausgesprochen, wenn begleitende Hilfen für den Vater eingeleitet würden. Er habe diese Entscheidung in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten getroffen, die eine positive Prognose abgegeben hatten. Zudem habe der Vater den starken Wunsch geäußert, den Sohn zurückzubekommen. Daher sei entschieden worden, dass der Junge bei seinem Vater bleiben dürfe. Der gesetzliche Vormund habe dem nicht widersprochen.

Die Leiche des Jungen war am Dienstag gefunden worden, als die Polizei im Auftrag des Jugendamtes das Kind aus der Wohnung des allein erziehenden Vaters holen wollte. Es sollte in eine Pflegefamilie gebracht werden. (tso/ddp)

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