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Kriminalität: Holzklotz-Prozess: Erstmals Details aus Geständnis erörtert

Im Mordprozess um den Wurf eines Holzklotzes von einer Autobahnbrücke sind erstmals Details aus dem Geständnis des Angeklagten bekannt geworden. Demnach wurde der 31-Jährige von der Tragweite seiner Tat völlig überrascht.

Der drogensüchtige Angeklagte im Holzklotz-Prozess von Oldenburg ist nach Aussagen der Polizei bei den Vernehmungen nicht unter Druck gesetzt worden. Dem 31-Jährigen seien zu keiner Zeit Vorhalte gemacht worden, um ein Geständnis zu erreichen, sagte ein Kriminalhauptkommissar am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg.

Noch am Tag der Festnahme gab der Mann zu, den sechs Kilogramm schweren Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen und dadurch eine 33 Jahre alte Mutter aus Nordrhein-Westfalen getötet zu haben. Später widerrief er sein Geständnis. Die Verteidigung hatte der Polizei verbotene Vernehmungsmethoden vorgeworfen.

Niemand sollte getötet werden

Ein Polizeibeamter sagte am Freitag vor dem Landgericht Oldenburg, nach der Festnahme habe der Beschuldigte bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass er niemanden habe töten wollen. Er habe nicht weiter darüber nachgedacht, als er den Klotz von der Brücke warf.

Der Polizist sagte, der Angeklagte sei am Ostersonntag 2008 aus Frust darüber, keine Drogen bekommen zu haben, mit dem Rad zu der Brücke über die A 29 bei Oldenburg gefahren. Von zu Hause habe er den Holzklotz und eine Fahrradfelge mitgenommen, um beides auf die Autobahn zu werfen. Er habe zwar damit gerechnet, dass jemand zu Schaden komme. Dass ein Mensch getötet wurde, bedauere er aber, versicherte der Mann laut dem Zeugen.

Täter wählte Auto zufällig aus

Das Auto will der Angeklagte dann zufällig ausgewählt haben. Er habe den Holzklotz eigentlich vor den Wagen oder auf dessen Stoßstange werfen wollen. "Er wollte auf keinen Fall die Scheibe treffen", sagte der als Zeuge geladene Polizeibeamte. Als der Beschuldigte den lauten Knall hörte, sei er erschrocken und habe vergessen, dass er auch noch die Felge werfen wollte. Als er dann gesehen habe, wie der Fahrer aus dem Auto stieg und telefonierte, habe er Angst bekommen und sei nach Hause gefahren. Nach der Tat sei es ihm eine Woche sehr schlecht gegangen.

Der Polizeibeamte sagte, der Beschuldigte habe angegeben, er habe sich nicht dazu überwinden können, die Tat zuzugeben. Deshalb habe er bei einer ersten Vernehmung alles abgestritten. Nach dem Geständnis habe er sich aber erleichtert gefühlt. "Er ist uns absolut positiv gegenübergetreten", sagte der Beamte. Während des Prozesses hat sich der Angeklagte bislang nicht geäußert.

Zugleich wies der Polizeibeamte den Vorwurf zurück, er und seine Kollegen hätten verbotene Vernehmungsmethoden angewandt. Mit dem drogenabhängigen Tatverdächtigen sei nach dessen Festnahme abgesprochen worden, dass er wenige Stunden später in einer Klinik die Ersatzdroge Methadon bekommen würde. Der Zeitpunkt sei für den Angeklagten in Ordnung gewesen. Der Zeuge betonte, der Mann hätte auch sofort Methadon erhalten, wenn er dies gewünscht hätte.

Methadon nach dem Geständnis

Die Verteidigung hatte kritisiert, dass dem Angeklagten erst nach seinem Geständnis Methadon verabreicht und somit Druck ausgeübt worden sei. Nachdem der Angeklagte den anwaltlichen Beistand gewechselt hatte, hatte er sein Geständnis widerrufen.

Der Polizeibeamte sagte, der Tatverdächtige habe am Tag seiner Verhaftung zu keinem Zeitpunkt müde gewirkt. „Er war orientiert“, betonte der Zeuge. Er habe keine Entzugserscheinungen bemerkt. Der Angeklagte habe sogar detaillierte Fragen gestellt und sehr berührt darauf reagiert, dass es Parallelen zwischen der Familie des Opfers und seiner eigenen Familie gebe.

Janet Binder[ddp]

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