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Kriminalität: Holzklotz-Prozess: Gutachter hält Geständnis für glaubwürdig

Der wegen des tödlichen Holzklotzwurfs angeklagte Nikolai H. will aus Angst vor Entzugserscheinungen ein falsches Geständnis bei der Polizei abgelegt haben. In Briefen an seinen Verteidiger weist H. jede Schuld von sich und erklärt, sich sein erstes Geständnis nur ausgedacht zu haben. Ein Gutachter bezweifelt dies.

Das Geständnis des mutmaßlichen Holzklotz-Werfers von Oldenburg bei seiner polizeilichen Vernehmung ist nach Ansicht eines Gutachters glaubwürdig. "Es spricht nichts gegen die Richtigkeit des Geständnisses", sagte der Berliner Psychologe Max Steller am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg. Der 31 Jahre alte Nikolai H. muss sich wegen Mordes verantworten. Der Drogensüchtige hatte zunächst zugegeben, am Ostersonntag 2008 einen Holzklotz auf die Autobahn 29 geworfen zu haben. Dabei war eine zweifache Mutter aus Nordrhein-Westfalen ums Leben gekommen. Später widerrief er seine Aussage. Am Dienstag ließ der Angeklagte auch dem Gericht Briefe übergeben, in denen er den Mord-Vorwurf zurückweist.

"Ich bin nicht schuld an dem Unfall. Ich habe die Polizei angelogen", las der Vorsitzende Richter aus Briefen des 31-Jährigen an seinen Anwalt vor. Er habe prominent werden wollen und sei zudem von der Polizei unter Druck gesetzt worden. Auch habe er die Tat auf sich genommen, um den Sohn einer Bekannten zu entlasten. So habe er die Frau beeindrucken wollen. Der Vorsitzende Richter zeigte sich verwundert darüber, dass der Anwalt die Briefe seines Mandanten aus den Monaten Januar und Februar erst jetzt überreichte.

Keine leicht beeinflussbare Persönlichkeit

Nach Ansicht des Berliner Psychologen enthält die Schilderung von Nikolai H. bei der Polizei viele Details, die damals in der Öffentlichkeit noch nicht bekanntgewesen seien - etwa das Verhalten des Ehemanns des Opfers unmittelbar nach dem Verbrechen. "Das Geständnis muss eine Erlebnisgrundlage haben." Nach Auffassung von Steller stand Nikolai H. während seines Geständnisses bei der Polizei nicht unter Druck. Der Angeklagte sei zudem keine leicht beeinflussbare Persönlichkeit, die schnell zu Falschaussagen zu bewegen sei, sagte der 65-Jährige.

"Auch ist nicht zu erkennen, dass Angst vor Entzugserscheinungen zu einem falschen Geständnis geführt hat." Diesen Grund hatte der Drogenabhängige ebenfalls in seinen Briefen genannt. Hinweise auf "Scheinerinnerungen", dass er sich also einbildete, der Täter zu sein, entdeckte Steller ebenfalls nicht. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.(sgo/dpa)

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