zum Hauptinhalt

Kultfigur: Streit um Ampelmännchen-Rechte beendet

Der Streit um den Ost-Ampelmann ist vorerst beendet. Das Landgericht Leipzig hat dem Berliner Designer Markus Heckhausen einen Großteil der Markenrechte an der Kultfigur zugesprochen.

Leipzig - Die Rechte am Ost-Ampelmännchen gehen an einen «Wessi»: Der Berliner Designer Markus Heckhausen kann seine breite Produktpalette mit der Kultfigur weiter ausbauen. Das Landgericht Leipzig hat ihm am Freitag einen Großteil der Markenrechte an dem beliebten Souvenir- und Designartikel zugesprochen. Damit war die Klage des Berliners gegen den sächsischen Ingenieur Joachim Roßberg im Wesentlichen erfolgreich. Roßberg, der zu DDR-Zeiten alleiniger Hersteller von Verkehrsampeln war, darf das Ampelmännchen nur noch als Aufdruck auf Etiketten alkoholischer Getränke verwenden. Davon ausgenommen ist Bier.

Mit dem Urteil stehen Heckhausen für seine Ampelmann GmbH neue Wege zur Produktion des beliebten Souvenir- und Designartikels offen. Ihm wurden die Rechte für Metallprodukte, Spiel- und Sportartikel sowie Schreibwaren zugesprochen. Gegen die entsprechende Löschung beim Patentamt in München hatte sich Roßberg bislang vehement gewehrt. Mehrere Einigungsversuche scheiterten. Nun ist der 55-Jährige per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, der Löschung zuzustimmen.

«Das ist toll», sagt Heckhausen strahlend. «Damit wird der Weg für neue Produktideen frei.» Unmittelbar nachdem Richter Bernd Gicklhorn das Urteil verkündet hatte, präsentierte der 45-Jährige im Blitzlichtgewitter der Fotografen verschiedene Ballmodelle. Der Berliner will sofort mit Sportartikeln auf den Markt gehen. Karl Peglau, Erfinder des Ampelmanns, hat ihm auch weiterhin seine Unterstützung zugesagt. Ein Vertrag über die Nutzungsrechte verbindet die beiden seit Mitte der 90er Jahre. Stolz trägt Peglau ein Polo- Shirt mit «grünem Geher». «Im Tennisclub haben sie schon gefragt, wo es das gibt», berichtet der 79-Jährige strahlend.

Roßberg ist das Lachen zunächst vergangen. Mit entschlossener Miene kündigt er aber an, weiter zu kämpfen. Zumindest für die Markenrechte im Bereich Metall will er in Berufung gehen. «Ich habe ja auch den Druck, Arbeitsplätze zu sichern», sagt der Sachse. Vier Mitarbeiter beschäftigt der Ingenieur, der ebenfalls Produkte mit dem Ampelmann-Logo vertreibt. Im Vergleich zu Heckhausen hatte er nur wenige Markenrechte beim Patentamt. Mit dem Urteil bleiben ihm nur noch 2 von 15 geschützten Bereichen: Der «rote Steher» und der «grüne Geher links» als Logo für alkoholische Getränke wie Likör oder Sekt.

Um die hatte Heckhausen ohnehin nicht gekämpft. In seinen Augen passen Alkohol und die Kultfigur nicht zusammen. Nach dem Urteil könnte er sie aber als Logo für Bier und Saft verwenden. Schwerpunkt der Ampelmann GmbH bilden bislang jedoch Produkte im Souvenir- und Designbereich. Die Produktpalette reicht vom Schlüsselanhänger über Badeschlappen und T-Shirt bis zur Leuchte. Das Jahr 2005 hat das Unternehmen eigenen Angaben zufolge mit einer Umsatzsteigerung von 50 Prozent abgeschlossen. Das Geschäftsvolumen vergrößerte sich auf 2,4 Millionen Euro gegenüber 1,6 Millionen Euro im Vorjahr. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false