zum Hauptinhalt

Landgericht Mannheim: Kachelmanns Verteidiger scheitern mit Befangenheitsanträgen

Im Prozess gegen Jörg Kachelmann hat das Gericht die Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt. Das Verfahren wegen Vergewaltigung gegen den TV-Moderator wird damit wie geplant fortgesetzt.

Das Gericht in Mannheim verkündete seine Entscheidung am Mittwoch zu Beginn der Verhandlung. Es bestehe "keine hinreichende Veranlassung, die Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit" der Richter zu bezweifeln, hieß es zur Begründung.

Nach einer Verhandlungspause sollte am Vormittag die ehemalige Geliebte Kachelmanns weiter als Hauptzeugin vernommen werden. Hierbei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Anlass des Befangenheitsantrags war eine Entscheidung des Gerichts, das mutmaßliche Opfer nicht vor Beginn seiner Aussage über ein Aussageverweigerungsrecht zu belehren. Demnach muss ein Zeuge nicht auf eine Frage antworten, wenn er sich dadurch selbst belasten würde. Da nach Auffassung der Verteidigung die Ex-Geliebte den Wettermoderator zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, könnte sie sich wegen einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht haben.

Vergangenen Mittwoch lehnte das Gericht eine Belehrung ab. Verteidiger Birkenstock interpretierte das so: Die Richter hätten sich offenbar entschieden, der Frau zu glauben. Deshalb seien sie befangen.

Das Gericht wies nun diese Argumentation zurück: Eine Belehrung sei erst dann erforderlich, wenn ein Zeuge beginnt, konkret über Dinge auszusagen, die ihn in die Gefahr der Strafverfolgung bringen. Es sei "die Freiheit des Vorsitzenden, den Zeitpunkt einer Belehrung zu bestimmen". Eine Besorgnis der Befangenheit sei deshalb nicht gerechtfertigt.

Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock zeigte sich von der Entscheidung nicht überrascht. Er wisse, "dass Richter am Landgericht nur sehr ungern und in allerhöchster Not einen Kollegen aus einem Verfahren entfernen", sagte er. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false