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Panorama: Lebenslang für Frauenmörder

Eines der bisher schlimmsten Verbrechen in der Bundesrepublik ist am Donnerstag mit lebenslanger Haftstrafe geahndet worden: Der 32-jährige Krankenpfleger Olaf D., der im Juni in Bremerhaven innerhalb von zehn Tagen fünf alte Frauen umgebracht und eine sechste schwer verletzt hatte, wurde vom Landgericht Bremen wegen fünffachen Mordes und eines Mordversuchs zur Höchststrafe verurteilt.

Eines der bisher schlimmsten Verbrechen in der Bundesrepublik ist am Donnerstag mit lebenslanger Haftstrafe geahndet worden: Der 32-jährige Krankenpfleger Olaf D., der im Juni in Bremerhaven innerhalb von zehn Tagen fünf alte Frauen umgebracht und eine sechste schwer verletzt hatte, wurde vom Landgericht Bremen wegen fünffachen Mordes und eines Mordversuchs zur Höchststrafe verurteilt. Die Richter stellten zugleich eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, D. kann nicht vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen werden. Sein Pflichtverteidiger will nun prüfen, ob er Revision einlegt.

Der hoch verschuldete Pfleger hatte gestanden, die zwischen 83 und 89 Jahre alten Frauen in ihren Wohnungen beraubt und dann erstickt zu haben. Er kannte die Opfer aus seiner früheren Tätigkeit als stellvertretender Pflegedienstleiter des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB); kurz vor den Taten war er vom ASB wegen Unterschlagung fristlos entlassen worden. Mit der Beute in Höhe von rund 5 000 Mark bezahlte er vor allem eine Prostituierte, in die er sich verliebt hatte und mit der er eine Familie gründen wollte. Bei drei der fünf Ermordeten hatten die Hausärzte zunächst einen natürlichen Tod bescheinigt. Weil aber eine sechste Frau den Überfall mit schweren Verletzungen überlebte und Hinweise auf den Täter gab, konnte die gesamte Mordserie aufgeklärt werden.

D. nahm das Urteil ohne sichtbare Gefühlsregung auf. In seinem Schlusswort hatte er zuvor die verletzte Frau und die Angehörigen der Toten um Vergebung gebeten. Das Schwurgericht glaubte ihm die Reue, warf ihm aber vor, "aus nichtigem Anlass mit einer Bedenkenlosigkeit sondergleichen" gemordet zu haben. Der Kammervorsitzende Harald Schmacke nannte den Verurteilten einen "völlig banalen einfachen Mann" ohne schwere seelische Abartigkeit. Die ersten beiden Frauen habe D. wohl nur berauben wollen; als sie dann aber schrien, habe er sie "mundtot machen" wollen und auf dem Bett erstickt. Nach diesen "Morden in Verdeckungsabsicht" sei "die psychologische Hemmschwelle gebrochen", und danach habe der ehemalige Pfleger von vornherein in Mordabsicht aus Habgier und Heimtücke gehandelt.

Mit dem Urteil entsprach das Landgericht voll den Forderungen des Staatsanwalts. Die Verteidigung hatte eine "angemessene Strafe" angeregt.

stg

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