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Panorama: Lebenslange Haftstrafe für Fourniret

Der als „Jungfrauenmörder“ bekannte Michel Fourniret und seine Frau sind vom Schwurgericht in der nordostfranzösischen Stadt Charleville-Mézières zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für den 66-Jährigen schlossen die Geschworenen jedwede vorzeitige Haftentlassung aus.

Der als „Jungfrauenmörder“ bekannte Michel Fourniret und seine Frau sind vom Schwurgericht in der nordostfranzösischen Stadt Charleville-Mézières zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für den 66-Jährigen schlossen die Geschworenen jedwede vorzeitige Haftentlassung aus. Die Strafe für seine 59-jährige Frau Monique Olivier verbanden sie mit einer Sicherungsverwahrung von 28 Jahren.

Mit dem Urteil geht nach zwei Monaten ein Prozess zu Ende, in dem sich zwei miteinander verheiratete Menschen für eine Serie von sieben Sexualverbrechen zu verantworten hatten, die sie gemeinsam planten und ausführten. Als „Teufel mit zwei Gesichtern“ bezeichnete Staatsanwalt Francis Nachbar das Paar, das der „aufgeblasene, eitle“ Michel Fourniret und die zu „keinem menschlichen Gefühl fähige“ Monique Olivier bis zu ihrer Verhaftung 2003 bildeten. Bei ihren Verbrechen gingen sie stets in der gleichen Weise vor. Sie suchte die Mädchen aus, die sie unter einem Vorwand ins Auto lockte und die dann von Fourniret vergewaltigt und ermordet wurden. Und immer mussten es Jungfrauen sein. In diese Obsession hatte Fourniret seine spätere Frau schon in einem seiner Briefe eingeweiht, die er ihr aus dem Gefängnis schrieb, in dem er vor 1987 eine mehrjährige Strafe wegen sexueller Nötigung absaß.

Über die aus den Ermittlungen bekannten Fakten hinaus kamen an den 34 Verhandlungstagen vor dem Schwurgericht viele Einzelheiten der Verbrechensabläufe zur Sprache, deren Details die Prozessbeteiligten, vor allem aber die Hinterbliebenen der Opfer zutiefst erschütterten. So half die „hinterhältige Hexe“, wie der Staatsanwalt sie nannte, ihrem Mann nicht nur, die Opfer anzulocken, die dann von ihm gefesselt und auf ihre Jungfräulichkeit untersucht wurden. Sie stand ihm auch bei, diese für die Vergewaltigung „vorzubereiten“, Fourniret sexuell für sein Tun zu stimulieren. „Ich bedaure, was ich getan habe“, sagte Olivier in ihrem Schlusswort. Hätte sie Fourniret nicht kennengelernt, säße sie nicht auf der Anklagebank, hatte ihr Verteidiger gesagt. Für ihn scheint es klar, dass sie einem Sadisten hörig war. Sie sei eine von ihrem „autoritären Mann terrorisierte Frau“. Dagegen nannte sie der Staatsanwalt „eine treibende Kraft“ bei den Verbrechen.

Fourniret seinerseits entlastete Olivier von dem Vorwurf des Mordes an einem der Mädchen. Nicht seine Frau, sondern er selbst habe auch dieses Opfer mit eigenen Händen erwürgt. Wie schon im Verlauf des Prozesses verblüffte Fourniret das Gericht auch bei diesem Bekenntnis durch den Stolz, mit dem er sich zu seinen Taten äußerte. Als „perversen Narziss“ qualifizierte ihn ein Psychiater. Fourniret versuchte vor Gericht, sich als Herr über das Verfahren aufzuspielen. Zunächst schwieg er, dann brüstete er sich immer wieder seiner Taten.

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