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Medienbericht: Mutmaßlicher Holzklotz-Werfer will Geständnis widerrufen

Der Tatverdächtige im Fall der tödlichen Holzklotz-Attacke von Oldenburg wird einem Medienbericht zufolge in der kommenden Woche sein Geständnis zurücknehmen. Bei der Vernehmung seien Fehler gemacht worden, so seine Anwälte.

Die Anwälte Matthias B. Koch und Andreas Schulz kündigten an, dass ihr Mandant sein Geständnis widerrufen werde, berichtete das Nachrichtenmagazin "Focus". Der tatverdächtige Drogenabhängige soll am Ostersonntag einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf die Autobahn 29 geworfen haben. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines Autos und tötete die 33-jährige Beifahrerin vor den Augen ihrer Familie.

Den Anwälten zufolge wurde der 30-jährige Tatverdächtige nach seiner Verhaftung zunächst nicht als Beschuldigter, sondern als Zeuge vernommen. Zudem sei der Heroinabhängige unter Entzugserscheinungen verhört worden, kritisierten sie. Die Ersatzdroge Methadon sei ihm erst nach seinem Geständnis gegeben worden. Ein Arzt sei viel zu spät konsultiert worden.

Bodenproben umgetütet

Die Anwälte aus Bremen und Berlin kritisierten zudem die Sicherung von Beweismitteln. Bodenproben, die die Herkunft des Holzklotzes belegen sollten, seien mehrfach umgetütet worden. Dadurch seien fahrlässig wichtige Asservate verändert worden.

Die beiden Anwälte streiten sich zurzeit mit dem vom Landgericht Oldenburg berufenen Pflichtverteidiger über das Mandat für den Tatverdächtigen. Nach Angaben des Oldenburger Pflichtverteidigers Axel Husheer werfen die Kollegen ihm vor, Medien geheime Informationen über den Tatverdächtigen gegeben zu haben. Das Amtsgericht Oldenburg entscheidet am Freitag über eine von den beiden Anwälten beantragte einstweilige Verfügung gegen den Pflichtverteidiger. (feh/ddp)

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