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Panorama: „Mehmet“ will nach Deutschland zurück Am Dienstag beginnt

Von Susanne Güsten Still geworden war es um Muhlis Ari: Selbst die türkische Krawallpresse verliert seit Jahren kaum noch eine Zeile über den Jugendlichen, der durch seine Abschiebung aus Deutschland vor dreieinhalb Jahren als „Serienstraftäter Mehmet“ bekannt wurde. Heute lebt der inzwischen volljährige Deutsch-Türke zurückgezogen in der türkischen Provinz.

Von Susanne Güsten

Still geworden war es um Muhlis Ari: Selbst die türkische Krawallpresse verliert seit Jahren kaum noch eine Zeile über den Jugendlichen, der durch seine Abschiebung aus Deutschland vor dreieinhalb Jahren als „Serienstraftäter Mehmet“ bekannt wurde. Heute lebt der inzwischen volljährige Deutsch-Türke zurückgezogen in der türkischen Provinz. Nur eines hat sich nicht geändert: Muhlis Ari will immer noch zurück nach Deutschland. Am Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht nun über sein Schicksal; mit einer auf drei Tage befristeten Einreisegenehmigung darf Muhlis Ari dabei sein.

Unter polizeilicher Bewachung wurde der damals 14-Jährige am 14. November 1998 nach Istanbul abgeschoben. Seine Eltern waren in München zurückgeblieben, wo der Junge geboren und aufgewachsen war - und wo er sich als Teenager so oft strafbar gemacht hatte, dass die Stadt München ihm die Aufenthaltsgenehmigung entzog.

Nach turbulenten Tagen in Istanbul, in deren Verlauf er zum Teenie-Star wurde und ebenso schnell wieder auf der Straße landete, musste Muhlis Ari sich wohl oder übel mit seiner neuen Heimat arrangieren, Er zog in das Industriestädtchen Cerkezköy im europäischen Teil der Türkei, bei einer Schildermacherei bekam er seinen ersten Job, abends arbeitete er in einer Bar, um seine Ein-Zimmer-Unterkunft zu finanzieren und sich über Wasser zu halten. Seine Arbeitgeber und Kollegen erlebten ihn als fleißigen jungen Mann; sein Pferdeschwänzchen wich einem unauffälligen Kurzhaarschnitt. Mit Kontakten zu Gleichaltrigen oder gar Mädchen tat „Mehmet“ sich allerdings schwer – die türkische Mentalität sei ihm zu fremd, sagte er.

Obwohl Muhlis Ari nun seit mehr als drei Jahren in Cerkezköy lebt, ist diese Fremdheit bis heute geblieben, wie sein Anwalt Özkan Arican sagt. „Er möchte nach wie vor nach Deutschland zurück.“ Schlecht stehen seine Chancen nicht, denn der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im vergangenen November entschieden, dass dem jungen Mann wieder eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen sei; dabei verwiesen die Richter unter anderem auf ein Gutachten, dass für sein künftiges Verhalten eine günstige Prognose stellt. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, worüber nun das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hat, dürfte „Mehmet“ nach Deutschland zurückkommen. Doch Ruhe hätte er dann auch nicht: „Wenn er wiederkommt, werden wir die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beim Landgericht beantragen“, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Manfred Wick. In erster Instanz war der junge Türke wegen eines Raubüberfalls zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.

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