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Menschenhandel: In Europa verschwinden jährlich Hunderte Kinder

Die Europäische Grundrechte-Agentur schlägt Alarm: In Europa nimmt der Kinderhandel zu. Hunderte Minderjährige verschwinden spurlos.

Allein im Jahr 2008 wurden etwa 400 der 1320 Minderjährigen, die im Einwanderungszentrum der italienischen Insel Lampedusa überwiegend aus Afrika ankamen, vermisst gemeldet, wie aus einem Bericht hervorgeht, den die Europäische Grundrechte-Agentur FRA am Dienstag vorlegte.

Die Agentur geht davon aus, dass die Kinder in die Hände von kriminellen Organisationen geraten sind. Für Befürchtungen von Hilfsorganisationen, dass sie Opfer von skrupellosen Organbeschaffern wurden, gebe es aber bisher keine Beweise.

Wie die in Wien ansässige FRA einschätzt, ist das Verschwinden von Kindern aus Heimen auch in EU-Mitgliedstaaten ein weitverbreitetes Problem. In den meisten Fällen blieben die Betroffenen verschwunden. Allerdings werde dieses potenzielle Verbrechen "weitgehend ignoriert und aufgrund einer unzureichenden Datenerfassung in wenigstens neun Mitgliedstaaten äußerst unzureichend betrachtet".

Nur wenige Mitgliedstaaten hätten Strategien zur Auseinandersetzung mit diesem Problem entwickelt, heißt es. Wegen der fehlenden einheitlichen Richtlinien seien jedoch keine präzisen Angaben über das Ausmaß von Verbrechen möglich, warnen die Verfasser.

Wie die FRA beklagt, gibt es sowohl im Rechtsrahmen der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten bisher keine klare Definition des Kinderhandels. In ihrem Report, der auch im Internet veröffentlicht wurde, gibt die FRA einige Beispiele für die Form der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der EU.

Bisher sei innerhalb der Union jedoch nur Kinderhandel "zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft oder der sexuellen Ausbeutung" definiert. Die Ausbeutung, um etwa Organe zu beschaffen oder ausbeuterische Formen der Adoption, seien dagegen noch nicht bestimmt.

Außerdem gibt es laut FRA in der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten keine formelle Politik der Straffreiheit: "Das bedeutet, dass Opfer von Kinderhandel in diesen Ländern wegen Grenzdelikten oder anderer Vergehen wie illegaler Prostitution verfolgt werden können, obwohl sie selbst Opfer sind."!

Zum Schutz der Opfer schlägt die FRA vor, dass innerhalb der EU "die Vorrangigkeit des Kindeswohls als allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts" ausdrücklich festgelegt werden sollte: "Das Kindeswohl muss vorrangig respektiert, geschützt und gefördert werden." Dazu gehöre, dass ein Kind, das vermutlich Opfer von Kinderhandel ist, grundsätzlich nicht inhaftiert werden sollte.

EU-Rechtsvorschriften müssten darüber hinaus "eine formelle Politik der Straffreiheit der Opfer von Kinderhandel umfassen", damit die Opfer ein Vertrauensverhältnis zu den staatlichen Behörden aufbauen könnten.  

ZEIT ONLINE, dpa

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