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Missbrauch: Fall Ameland: Reicht ein Anti-Aggressions-Training?

Die Ermittlungen zu den Missbrauchsfällen auf der Ferieninsel Ameland werden sich wohl noch über Monate hinziehen. Der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Retemeyer sorgte für Aufsehen mit der Erklärung, es müsse nicht zwangsläufig zu Anklagen kommen, stellte seine Aussagen aber nun klar.

Von Andreas Oswald

Erhebliche Aufmerksamkeit erregte am Dienstag eine Meldung, nach der die Staatsanwaltschaft Osnabrück es für möglich halte, dass die Täter im Fall Ameland möglicherweise nicht angeklagt werden und am Ende lediglich ein Anti-Aggressions-Training absolvieren müssten. Im dem Fall hatten mehrere Jugendliche in einem Feriencamp auf der Insel Ameland andere, etwas jüngere, Kinder und Jugendliche mit Gegenständen sexuell schwer missbraucht. Täter und Opfer stammen aus Osnabrück und befanden sich auf einer Ferienfreizeit. Gegenüber dem Tagesspiegel relativierte Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer die von ihm zitierten Aussagen in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Retemeyer stellte klar, dass noch nicht abzusehen sei, in welche Richtung das Verfahren laufe. Dass es am Ende nur zu einer Ermahnung oder einem Anti-Aggressions-Training komme, sei noch überhaupt nicht ausgemacht, sondern nur eine Möglichkeit unter vielen. Es sei ebenso möglich, dass die zum Teil geständigen Täter nach Jugendstrafrecht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Die theoretische Möglichkeit, dass die Täter ohne Haft davonkommen, begründete Retemeyer mit dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht. Danach gebe es viele Möglichkeiten, vom sogenannten Diversionsverfahren, mit dem gemeinnützige Arbeitsstunden verbunden sind und ein formelles Strafverfahren umgangen wird, über ein Anti-Aggressions-Training oder einen Täter-Opfer-Ausgleich bis hin zur Anklage vor der Jugendkammer.

Den Ermittlern liegen nach Angaben Retemeyers die Aussagen von acht Opfern und acht mutmaßlichen Tätern vor. Die Beschuldigten hätten die Vorwürfe teilweise oder ganz gestanden, sagte der Oberstaatsanwalt. Derzeit gehe es darum, eine Übersicht darüber zu bekommen, wer wie an welchen Taten beteiligt war. Erst nach der Vernehmung der Kinder und Jugendlichen sollen auch die Betreuer vernommen werden.

Retemeyer wies darauf hin, dass die Täter ganz unterschiedlich beteiligt waren. Er sprach von „unterschiedlichen Beteiligungskomponenten“. Es habe Rädelsführer gegeben, aber auch Jugendliche, die halbherzig mitgemacht hätten. Diese Differenzierungen müssten herausgearbeitet werden. Anschließend werde in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe beraten, wie mit den einzelnen Jugendlichen umgegangen werde. Die Jugendgerichtshilfe könne dann erzieherische Maßnahmen vorschlagen. Die Ermittlungen sollen noch etwa zwei bis drei Monate dauern, sagte Retemeyer.

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