Obwohl die Aufführung der Filmkomödie „Das Leben des Brian“ an Karfreitag grundsätzlich verboten ist, darf sie in diesem Jahr in Bochum gezeigt werden. Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ erhielt von der Bezirksregierung Arnsberg eine Ausnahmegenehmigung, wie der Bonner „General-Anzeiger“ in seiner Online-Ausgabe (Freitag) berichtete.
„Religionsfrei im Revier“ zeigt den Film seit mehreren Jahren in der bekannten Bochumer Location „Riff“. Gegen Bußgeld-Bescheide ging die Initiative durch mehrere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Dieses fällte laut Zeitung kein Urteil, gab aber den rechtlichen Hinweis, dass der Kläger einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung bei der zuständigen Bezirksregierung stellen könne.
Nur in diesem Jahr
Der Sprecher der Bezirksregierung, Christoph Söbbeler, sagte dem „General-Anzeiger“, die Ausnahmegenehmigung gelte nur für dieses Jahr und ändere nichts an den Karfreitags-Regelungen. „Durch die Art und Weise der Filmvorführung in einem geschlossenen Raum mit einer geringen Teilnehmerzahl sind keine Auswirkungen zu befürchten, die den äußeren Ruherahmen des mit einem besonderen Stilleschutz ausgestatteten Tages beeinträchtigen könne“, wird aus der Ausnahmegenehmigung zitiert.

Außer am Karfreitag sind bundesweit auch am Volkstrauertag und am Totensonntag Musik-, Sport- und Tanzveranstaltungen verboten. „Das Leben des Brian“ gehört zu einer Liste von rund 700 Filmen, die an diesem Tag nicht gezeigt werden dürfen. In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist auch Allerheiligen ein stiller Tag. (KNA)

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