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Mordprozess: Sadistischer Mörder soll lebenslang hinter Gitter

Es ist nicht nur ein Mord, den das Würzburger Schwurgericht derzeit verhandelt. Die Art und Weise, wie ein 51-Jähriger seine Stiefmutter tötete, ist mit Worten nicht zu beschreiben. Die Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich.

Im sogenannten Foltermordprozess soll der 51-Jährige Angeklagte aus dem fränkischen Volkach nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis. Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager beantragte vor dem Würzburger Schwurgericht eine Verurteilung des Maschinenbaumeisters wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Vergewaltigung. Außerdem soll das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen. "Das war ein Verbrechen, das an Grausamkeit und Erbarmungslosigkeit alles andere in den Schatten stellt", sagte der Oberstaatsanwalt.

Die Beweisaufnahme habe zweifelsfrei erwiesen, dass der Angeklagte die 73-Jährige im April 2006 im Keller des gemeinsamen Wohnhauses niederschlug, fesselte, knebelte und über eine Stunde lang brutal quälte. "Er wollte an ihr seine sexuell perversen Fantasien ausleben", sagte der Oberstaatsanwalt.

Über 100 Peitschen- und Stockschläge auf besonders schmerzempfindliche Körperstellen musste das Opfer unter anderem während seines Martyriums erdulden. Anschließend habe der Angeklagte die noch lebende Frau mit dem Kopf nach unten aufgehängt und ihr bei lebendigem Leib den Kopf abgetrennt. Dann habe der 51-Jährige den Körper der Frau zerteilt, um die Leiche besser beseitigen zu können. Die Leichenteile wurden nach einer Vermisstenmeldung der Angehörigen des Opfers zwei Tage später von Polizisten in einer Plastiktonne im Keller des Hauses gefunden.

Doppelleben mit mehreren Geliebten

Motiv für den Mord war nach Ansicht des Oberstaatsanwalts Ohlenschlager die ausgeprägte Angst des 51-Jährigen vor der Zerstörung seiner bürgerlichen Existenz. Die Stiefmutter habe von seinem geheimen Doppelleben mit mehreren Geliebten gewusst. Auch ein finanzielles Motiv habe es gegeben: Der Mann war nach dem Tod der Rentnerin Alleinerbe des gemeinsam bewohnten Anwesens.

Der Angeklagte hatte zu Beginn des viermonatigen Prozesses gestanden, seine Stiefmutter in einem Wutanfall niedergeschlagen zu haben. Danach will er sie für tot gehalten und seinen großen Hass an ihrem leblosen Körper ausgelassen haben. Diese Version scheide nach den Feststellungen mehrerer Sachverständiger eindeutig aus, sagte Ohlenschlager. Der 51-Jährige habe gewusst, dass die Rentnerin bei der Folter noch am Leben war.

Der Versuch des Angeklagten, das Opfer als streitlustig und hinterlistig erscheinen zu lassen, sei gescheitert, sagte der Vertreter der Nebenklage. Die vier Söhne der Rentnerin hatten den Prozess als Nebenkläger verfolgt, einer von ihnen verstarb in der vergangenen Woche unerwartet. "Sie erwarten, dass der Angeklagte für den Rest seines Lebens hinter Gefängnismauern verschwindet", sagte ihr Anwalt Rainer Wichtermann. Der Prozess wird am kommenden Montag mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 29. Oktober verkündet. (mit ddp)

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