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Moshammer-Prozess: Angeklagter gesteht teilweise

Mit einem Teilgeständnis des Angeklagten hat der Prozess um die Ermordung des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer begonnen. Der Angeklagte Herisch A. machte Gedächtnislücken geltend.

München - Er habe den 64-Jährigen mit einem Elektrokabel geschlagen, sagte der tatverdächtige Iraker Herisch A. am Mittwoch nach mehrstündiger Vernehmung vor dem Landgericht München I aus. «Ich weiß nicht, was ich sonst noch mit dem Kabel gemacht habe», räumte der 25-Jährige ein. Nach Überzeugung der Gerichtsmediziner war Moshammer am 14. Januar dieses Jahres mit dem Kabel erdrosselt worden.

Auf Fragen des Gerichts, ob er Moshammer das Kabel um den Hals gelegt habe, antwortete der Angeklagte: «Es kann sein.» Zum Hinweis der Kammer, das Kabel sei gleich mehrmals um den Hals des Opfers geschlungen gewesen, sagte der 25-Jährige: «Das kam von der Wut.» Er glaube, dass er Moshammer mit dem Kabel gezogen habe. Im Streit um Sexualverkehr, für den ihm Moshammer auch Geld geboten habe, sei er so wütend geworden, dass er gar kein Gefühl mehr gehabt habe.

Der von großem Publikumsandrang begleitete Prozess begann mit widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten. Erst sagte Herisch A., Moshammer habe noch gelebt, als er sein Haus nach einem Streit mit gegenseitigen Schlägen verlassen habe. Dann wieder bat der Angeklagte vor Gericht um Entschuldigung und versicherte: «Ich wollte ihn nicht töten.» Erst am Nachmittag rang er sich zu dem Teilgeständnis durch.

Der wegen Mordes und Raubes angeklagte Iraker machte immer wieder Gedächtnislücken geltend. Er sei betrunken und ihm sei schwindelig gewesen. Herisch A. bestätigte aber die Darstellung der Anklage, wonach er am späten Abend des 13. Januar 2005 von Moshammer am Münchner Hauptbahnhof angesprochen wurde und mit diesem im Rolls- Royce (Kennzeichen: M - RM 111) in dessen Haus nach Grünwald bei München fuhr. Dort habe man sich zusammen Pornofilme angeschaut. Erst nach mehrmaligen Ausflüchten («Ich schäme mich so») gab der Angeklagte vor Gericht zu, dass es auf Initiative von Moshammer zu Intimitäten gekommen sei.

Moshammer habe «Schlechtes verlangt» und ihm dafür Geld geboten, sagte Herisch A. Er betonte aber, dass er den gewünschten Analverkehr mit dem Modemacher abgelehnt habe. Es sei dann zu tätlichen Auseinandersetzungen gekommen, irgendwann sei Moshammer am Boden gelegen. Er habe sein Opfer nach Schlüsseln durchsucht, um aus dem abgesperrten Haus zu kommen, und sei am frühen Morgen des 14. Januar mit der Straßenbahn nach Hause gefahren. Am gleichen Tag wurde Moshammer tot aufgefunden - mit dem Elektrokabel erdrosselt.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Herisch A. den Modemacher im Streit um den Lohn für Liebesdienste und aus Habgier erdrosselt. Auf der Suche nach Wertgegenständen habe er in einer Kommode ein Notebook mit Strom- und Verlängerungskabel gefunden. Dabei habe Moshammer ihn überrascht, es sei zu einer kurzen tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Moshammer habe ihn aus dem Haus werfen wollen und mit der Polizei gedroht. Daraufhin erdrosselte Herisch A. laut Anklageschrift Moshammer mit dem Stromkabel. Er habe dann nach Bargeld gesucht und mehrere hundert Euro mitgenommen.

Durch einen genetischen Fingerabdruck auf dem Kabel war die Polizei dem Iraker auf die Spur gekommen und konnte ihn nicht einmal 48 Stunden nach dem Gewaltverbrechen festnehmen. Die Verteidiger erklärten, die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks aus einem früheren Ermittlungsverfahren sei rechtswidrig gewesen. Deshalb dürfe auch das bei der Polizei mit Blick auf die DNA-Spur abgelegte Geständnis nicht verwertet werden. Dem widersprach der Staatsanwalt - sowohl bei der Spurenauswertung als auch bei den ersten Vernehmungen hätten sich die Beamten streng an Recht und Gesetz gehalten. Der Prozess wird an diesem Donnerstag mit Zeugenvernehmungen fortgesetzt. (tso/dpa)

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