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Panorama: Motassadeq, Mzoudi und die deutsche Justiz

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat am Freitag den Marokkaner Mounir al Motassadeq zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Hamburg (19.08.2005, 11:29 Uhr) - Kurz nach den Anschlägen vom 11. September 2001 war der damals 28-Jährige in das Visier der Ermittler geraten, weil er mit den Todespiloten um Mohammed Atta befreundet war. Auch Motassadeqs Landsmann und Freund Abdelghani Mzoudi wurde angeklagt, ein Helfer der Attentäter gewesen zu sein.

27. November 2001: Gegen Motassadeq wird Haftbefehl erlassen.

28. August 2002: Generalbundesanwalt Kay Nehm erhebt vor dem Hamburger OLG Anklage gegen den Marokkaner.

22. Oktober 2002: Der Prozess gegen Motassadeq beginnt in Hamburg. Es ist das weltweit erste Verfahren um die Terroranschläge.

14. August 2003: Der Prozess gegen Motassadeqs Freund Mzoudi beginnt vor dem OLG.

19. Februar 2003: Motassadeq wird zu 15 Jahren Haft verurteilt. Er legt Revision ein.

5. Februar 2004: Das OLG spricht Mzoudi vom Vorwurf der Terror-Beihilfe frei.

4. März 2004: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt im Revisionsverfahren das Urteil gegen Motassadeq wegen Mängeln in der Beweisführung auf und weist das Verfahren zurück nach Hamburg.

10. August 2004: Vor dem OLG beginnt die Neuauflage des Prozesses gegen Motassadeq.

9. Juni 2005: Der BGH bestätigt den Freispruch für Mzoudi. Das Urteil des Hamburger Gerichts ist damit rechtskräftig.

21. Juni 2005: Mzoudi kommt seiner Abschiebung zuvor und fliegt freiwillig von Hannover aus in das marokkanische Agadir.

9. August 2005: Im Prozess gegen Motassadeq fordert Bundesanwalt Walter Hemberger erneut die Höchststrafe von 15 Jahren. Die Verteidigung plädiert wenige Tage später auf Freispruch. (tso)

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