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Alte Schule. Sängerin Katy Perry trägt ein Vinyl-Symbol.

© picture alliance / dpa

Nach dem BGH-Urteil: Illegaler Musiktausch – wie Eltern sich schützen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Abmahnwelle von Musikkonzernen und Anwaltskanzleien in die Schranken gewiesen hat, stellt sich die Frage, wie Eltern sich künftig verhalten müssen, damit sie nicht wegen illegaler Musikdownloads ihrer Kinder juristisch verfolgt werden können.

Eltern müssen ihr Kind darüber aufklären, dass das Tauschen urheberrechtlich geschützter Musik im Internet illegal ist. Nach dem Gespräch machen sie sich am besten eine kurze Notiz im Kalender, rät Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). So könnten Eltern nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Denn mit der Notiz können Eltern im Zweifelsfall besser belegen, wann sie mit dem Kind über das Thema gesprochen haben. Noch besser ist es, wenn beide Eltern bei dem Gespräch dabei sind und es anschließend bezeugen können. Wird das Kind nicht aufgeklärt, müssen Eltern für seine illegalen Up- und Downloads haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Mit der Aufklärung sei die Aufsichtspflicht allerdings bereits erfüllt – Computerkontrollen oder technische Schutzmaßnahmen, zum Beispiel am Router, zählen in der Regel nicht zu den elterlichen Pflichten. Lina Ehrig empfiehlt außerdem, im Gespräch mit dem Kind über die Hintergründe von Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen zu reden. „Wenn das Kind schon einmal was gemacht hat, muss es eventuell schärfer kontrolliert werden“, sagt die Rechtsanwältin Sabine Sobola. Außerdem kann es sein, dass das Kind ab einem gewissen Alter und einer gewissen Reife selber für Urheberrechtsverletzungen haften muss – mit rechtlichen und vielleicht auch finanziellen Folgen. Entscheidend ist dabei die sogenannte Einsichtsfähigkeit des Kindes. „Die Grenze ist ungefähr das strafmündige Alter, also ab 14“, erklärt Sobola. „Das kann aber von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden.“ dpa

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