zum Hauptinhalt

Niederländischer Skandalarzt: Wie „Dr. Frankenstein“ es nach Deutschland schaffte

Ein niederländischer Skandalarzt mit Arbeitsverbot hat jahrelang hierzulande gearbeitet – die Kliniken hätten ihn nur googlen müssen, um ihn zu enttarnen. Zudem verhinderte der deutsche Datenschutz eine Informationsvermittlung.

Der niederländische Skandalarzt Ernst J., der in seinem Heimatland wegen haarsträubender Falschdiagnosen strafrechtlich verfolgt wird, hat bis jetzt jahrelang unbehelligt in deutschen Krankenhäusern praktiziert. Das hat der niederländische Fernsehsender „NOS“ herausgefunden. Demnach war Ernst J. in Nienburg bei Hannover, in Worms sowie zuletzt in einer Heilbronner Klinik als Assistenzarzt in der Neurologie angestellt. Zumindest im letzten Fall wurde er von der Berliner Vermittlungsagentur für Ärzte vermittelt. In seiner Heimat gilt der 68-Jährige als Verantwortlicher für einen der größten Medizinskandale in der Geschichte des Landes.

Ihm wird vorgeworfen, in einer Klinik in Enschede mindestens 100 falsche Diagnosen gestellt zu haben, darunter falsche Befunde von Krankheiten wie Multipler Sklerose, Parkinson und Alzheimer. Mindestens 13 Patienten sollen aufgrund der Fehldiagnosen am Gehirn operiert worden sein. Eine Patientin, der Ernst J. Alzheimer diagnostiziert hatte, beging später Selbstmord. Von holländischen Medien wird Ernst J. wegen der Ungeheuerlichkeit der Vorwürfe als „Dr. Frankenstein“ bezeichnet. Er soll auch Rezepte gefälscht und über 80 000 Euro veruntreut haben. Ein offizielles Disziplinarverfahren gab es nie.

2003 wurde er wegen Medikamentensucht von seiner Klinik in Enschede beurlaubt, im Jahr 2004 wurde er gefeuert. Erst Jahre später wurde der Fall von der niederländischen Inspektion für das Gesundheitswesen (IGZ) untersucht. Eine Sprecherin der Behörde sagte, Ernst J. habe 2009 auf Anraten des IGZ seine Registrierung als Arzt in den Niederlanden freiwillig zurückgezogen. Dort läuft seit November 2012 ein Strafverfahren gegen den Arzt, über 100 Geschädigte wollen ihn zudem auf Schadensersatz verklagen.

Laut einem Bericht der „Heilbronner Stimme“ wusste die Personalabteilung der Heilbronner Klinik bereits 2011 von dem laufenden Strafverfahren gegen Ernst J. im Nachbarland. Weil er aber nicht verurteilt war, und auch kein Haftbefehl gegen den Arzt vorlag, habe die Personaldirektion jedoch entschieden, ihn weiter zu beschäftigen. Erst in Folge der jetzigen Medienberichte wurde J. von der Klinik suspendiert.

Der Fall sorgt in den Niederlanden für große Aufregung. In einer Eildebatte des Parlaments wurde am Wochenende die Frage behandelt, wieso ein Arzt, der in den Niederlanden Arbeitsverbot hat, in einem anderen europäischen Land praktizieren darf. Offenbar hatte Ernst J. eine für Deutschland gültige Approbation und die Facharztanerkennung im Jahr 2006 beantragt – lange bevor er auf Druck der niederländischen Inspektion für das Gesundheitswesen (IGZ) seine für Holland nötige Registrierung in der Ärztekammer zurückgab. Hollands Gesundheitsministerin Edith Schippers wirft der Klinik in Heilbronn Nachlässigkeit vor: „Das Krankenhaus hätte seinen Namen nur ein Mal googeln müssen und dann hätten sie das große Elend gesehen“, sagte die Ministerin. Um Fälle wie diesen in Zukunft auszuschließen fordert Schippers eine europäische „Schwarze Liste“. Dadurch wäre für andere Länder ersichtlich, wenn ein Arzt in einem Land seine Zulassung verloren hat. Die niederländischen Behörden treffe keine Schuld. Wegen der strengen Datenschutzbestimmungen in Deutschland habe man die Informationen nicht weitergeben dürfen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false