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Panorama: Notiert: Bakterienschleuder

Ein britisches Arbeitsgericht hat die Entscheidung einer Supermarktkette für korrekt befunden, einen bärtigen Mann wegen hygienischer Bedenken nicht einzustellen. "Das Arbeitsgericht erkennt an, dass Kopf- und Gesichtshaare ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Umgang mit Lebensmitteln darstellen", zitierte die Tageszeitung "Times" die Begründung des Londoner Gerichts am Montag.

Ein britisches Arbeitsgericht hat die Entscheidung einer Supermarktkette für korrekt befunden, einen bärtigen Mann wegen hygienischer Bedenken nicht einzustellen. "Das Arbeitsgericht erkennt an, dass Kopf- und Gesichtshaare ein erhebliches Sicherheitsrisiko im Umgang mit Lebensmitteln darstellen", zitierte die Tageszeitung "Times" die Begründung des Londoner Gerichts am Montag. Die britische Kette Waitrose hatte den 53-jährigen John Watson nur ohne Bart einstellen wollen, da sich in den Barthaaren Bakterien entwickeln könnten. Watson hatte daraufhin die Kette wegen Diskriminierung seines Geschlechts verklagt. Waitrose habe mit seiner Entscheidung den Bewerber keineswegs wegen seines Geschlechts diskriminieren wollen, teilte das Unternehmen mit. "Hätte sich eine bärtige Frau beworben, hätten wir auch ablehnen müssen", sagte ein Sprecher.

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