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Panorama: Notiert: Revision gegen Satanisten-Urteil beantragt

Das Urteil gegen die Wittener Satanisten Daniel (26) und Manuela (23) Ruda wegen Mordes soll vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden. Das Bochumer Landgericht bestätigte am Donnerstag, dass ein Revisions-Antrag der Verteidigung fristgerecht gestellt worden sei.

Das Urteil gegen die Wittener Satanisten Daniel (26) und Manuela (23) Ruda wegen Mordes soll vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden. Das Bochumer Landgericht bestätigte am Donnerstag, dass ein Revisions-Antrag der Verteidigung fristgerecht gestellt worden sei. Das Ehepaar Ruda war am 31. Januar wegen des brutalen Mordes an einem Bekannten (33) zu unbefristetem Aufenthalt in der geschlossenen Psychiatrie verurteilt worden. Darüber hinaus wurden Daniel Ruda zu 15 und Manuela Ruda zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Die FDP im Düsseldorfer Landtag appellierte an Justiz und Medien, dem Satanisten-Paar in einem Revisionsprozess keine Plattform mehr für ihre "menschenverachtende Selbstdarstellung" zu bieten. "Ich appelliere an die Intendanten und Programm-Verantwortlichen, sich in freiwilliger Übereinkunft zu verpflichten, sachlich-informativ zu berichten und auf inhaltsleere, lediglich sensationsheischende Bilder zu verzichten", sagte Vizefraktionschef, Stefan Grüll. Andernfalls müsse der Gesetzgeber darüber nachdenken, wie das hohe Gut der Pressefreiheit besser in Einklang gebracht werden könne mit dem unverzichtbaren Jugendschutz.

Der Vorsitzende Richter hatte Fotografen und Kameras vor und nach den Sitzungen zugelassen. In seiner Urteilsbegründung hatte er dann aber Sensationsgier einiger Medien angeprangert.

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