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Panorama: Polizistin am Kleiderhaken?

Beamte wurden in einem Mobbing-Prozess freigesprochen

Hagen (dpa). Mit Freisprüchen ist am Montag vor dem Hagener Amtsgericht ein MobbingProzess gegen vier Polizisten und eine Polizeibeamtin zu Ende gegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte den 29 bis 38 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, eine 28-jährige Beamtin vor rund dreieinhalb Jahren in ihrer Hagener Dienststelle mit Handschellen gefesselt und an einen Kleiderhaken gehängt zu haben. Diesen Haken sollen sie als „Frauenparkplatz“ bezeichnet haben. An der Schilderung der heute 28-Jährigen hatten die Richter allerdings Zweifel.

„Es ist schwer festzustellen, was damals überhaupt geschehen ist“, hieß es in der Urteilsbegründung. Das hänge vor allem mit dem langen Zeitablauf zusammen. Die Beamtin hatte erst im April 2002 Anzeige erstattet und keinen genauen Tatzeitraum mehr benennen können. Nach ihrer Erinnerung geschah die Körperverletzung zwischen Oktober 1999 und Mai 2000. Die Zeugin müsse sich daher den Vorwurf gefallen lassen, dass sie selber dazu beigetragen habe, den Strafprozess mit Problemen zu überfrachten, hieß es im Urteil.

Das Gericht wollte allerdings nicht ausschließen, dass die 28-Jährige in der Hagener Polizeiinspektion Süd nicht immer mit gebührendem Respekt behandelt worden sei und das Verhalten ihrer Kollegen als Mobbing empfunden habe. Trotzdem gebe es zahlreiche Ungereimtheiten. Dazu zähle laut Urteil auch, dass die Frau nach der angeblichen Tat mit zwei Angeklagten in den Urlaub gefahren sei.

Unklar sei auch, ob die Anzeige nicht doch mit einer schlechten dienstlichen Bewertung in Zusammenhang gestanden habe, die die 28-Jährige im Oktober 2000 erhalten habe. Die betroffene Beamtin hatte im Prozess von psychischen Grausamkeiten gesprochen. Wörtlich sagte sie über die Angeklagten: „Ich glaube nicht, dass sie sich im Klaren darüber sind, wie sehr sie mir wehgetan haben.“ Die Angeklagten hatten die Vorwürfe vor Gericht bestritten und ansonsten von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Staatsanwältin hatte wegen Körperverletzung Bewährungsstrafen zwischen acht und zehn Monaten sowie in zwei Fällen Geldstrafen beantragt.

Der ursprüngliche Vorwurf, der auf Körperverletzung im Amt gelautet hatte, war vom Gericht nicht zugelassen worden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten hat gegen den Vorsitzenden Richter, Michael Brass, deshalb Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gestellt. Der Nebenklagevertreter will die Freisprüche in der Berufung anfechten.

Die Staatsanwaltschaft hat nach Prozessende keine klare Erklärung abgegeben.

Immer wieder Opfer

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu spektakulären Fällen von Mobbing im Polizeidienst. Opfer waren vor allem Frauen. In zahlreichen Bundesländern wurden aus diesem Grund Kommissionen eingesetzt. Vor allem mehrere Selbstmorde von Polizistinnen zwangen die Behörden zu Maßnahmen. Ein solcher Fall in Berlin führte sogar zur Anklage zweier hoher Beamte, die später allerdings freigesprochen wurden. In München erregten mehrere Fälle Aufsehen. So wurde einer Frau von Kollegen ein Ohr mit einer Chemikalie verätzt.

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