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Prozess: 15-Jähriger ersticht Freundin

Ein jugendlicher Hauptschüler wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Er wird beschuldigt, seine Freundin unter Ankündigung einer Überraschung in den Partykeller seiner Eltern gelockt, und sie dort erstochen zu haben. Zuvor bat er das Opfer, sich die Augen zu verbinden. Das Gericht stellte die besondere Heimtücke der Tat heraus.

Sie starb mit verbundenen Augen: Ein 15 Jahre alter Hauptschüler hatte gestanden, die gleichaltrige Valerie im Dezember vergangenen Jahres mit fünf Messerstichen getötet zu haben. Für den Mord an seiner Freundin muss der Schulabbrecher für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte den Jugendlichen am Freitag zu einer Jugendstrafe, sagte ein Gerichtssprecher.

Das Gericht stellte die Heimtücke der Tat heraus. Der Junge hatte die 15-Jährige gebeten, sich im Partykeller seiner Eltern auf eine Trainingsmatte zu legen, weil er eine Überraschung für sie habe. Dabei habe er dem Mädchen die Augen verbunden, dann das Messer gezückt und zugestochen. Valerie hatte zuvor mit ihm Schluss gemacht. Die beiden waren vor der Tat nur zwei Wochen lang ein Paar gewesen.

Gericht schöpft mögliches Strafmaß fast voll aus

Valerie hatte vor dem Angriff keinen Argwohn geschöpft, weil der 15-Jährige ihr wenige Tage zuvor ebenfalls die Augen verbunden und als Überraschung einen Blumenstrauß "hervorgezaubert" hatte. "Sie hatte keinen Anlass zu glauben, dass etwas Gefährliches passiert", schilderte Gerichtssprecher Joachim Banke. Die Kammer hatte den Mordfall unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Mit dem Urteil schöpften die Richter den möglichen Strafrahmen für Jugendliche fast bis zur Höchststrafe von zehn Jahren aus. Der 15- Jährige hätte zum Auftakt bereits alle Anklagevorwürfe eingeräumt.

Der Jugendliche hatte in den vergangenen drei Jahren die Schule erst nur noch gelegentlich, später gar nicht mehr besucht und Nacht für Nacht stundenlang gewaltverherrlichende Videospiele gespielt. Ein psychiatrischer Gutachter sah darin im Prozess jedoch keine krankhafte Abhängigkeit, die eine mildere Strafe nach sich ziehen könnte. Er stufte den 15-Jährigen als voll schuldfähig ein. Der Jugendliche hatte das Verbrechen zunächst bestritten, konnte seine blutverschmierten Hände vor den Ermittlern aber nicht verbergen und legte schließlich ein Geständnis ab. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, war im Partykeller entdeckt worden.  (lee/dpa)

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