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Panorama: Prozess: Auftakt in Brühl

Beim Prozessauftakt um das Brühler Zugunglück, bei dem vor 15 Monaten neun Menschen getötet und rund 150 verletzt worden waren, hat der hauptangeklagte Lokführer jede strafrechtliche Schuld von sich gewiesen. Er habe nach seinem Ausbildungsstand die Signale am Unglücksort nicht anders verstehen können, hieß es in der am Freitag vor dem Kölner Landgericht verlesenen Erklärung des 29-Jährigen.

Beim Prozessauftakt um das Brühler Zugunglück, bei dem vor 15 Monaten neun Menschen getötet und rund 150 verletzt worden waren, hat der hauptangeklagte Lokführer jede strafrechtliche Schuld von sich gewiesen. Er habe nach seinem Ausbildungsstand die Signale am Unglücksort nicht anders verstehen können, hieß es in der am Freitag vor dem Kölner Landgericht verlesenen Erklärung des 29-Jährigen. Er habe nicht erkennen können, dass er hätte langsamer fahren müssen. Er wolle aber ausdrücklich sein Mitgefühl für die Angehörigen bekunden. Der Angeklagte folgte dem Vortrag regungslos und mit gesenktem Kopf. Zwei weitere der insgesamt vier Angeklagten bestritten am Freitag eine Mitschuld an dem Unglück.

Angeklagt sind der Lokführer des Nachtexpress D-203 Amsterdam-Basel sowie ein Bahnbetriebsinspektor, ein Bauingenieur und ein weiterer Bahnbeamter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Der auf 15 Verhandlungstage festgesetzte Prozess soll vor allem klären, warum der Lokführer trotz Geschwindigkeitsbegrenzung wieder beschleunigte.

Am 6. Februar 2000 war der Nachtexpress mit einer Geschwindigkeit von 120 Stundenkilometern am Bahnhof Brühl bei Köln entgleist und in ein Wohnhaus gerast. Wegen einer Baustelle kurz vor dem Bahnhof war am Unglücksort nur Tempo 40 erlaubt.

Am ersten Prozesstag ging es vor allem um die mögliche Mitschuld der drei neben dem Lokführer angeklagten Männer. So sollen der Bahnbeamte und der Bauingenieur versäumt haben, eine automatische Gleisbremse zu installieren, die den Unglückszug rechtzeitig hätte stoppen können. Der Bahnbeamte sagte, er habe sich streng an die Vorschriften der Deutschen Bahn gehalten, die für die Unglücksstrecke keine Gleisbremse vorgesehen habe.

Der Bauingenieur soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Langsamfahranweisung falsch ausgefüllt haben. Der Lokführer hätte demnach davon ausgehen können, dass eine Geschwindigkeit von 120 Kilometer pro Stunde an der Unglücksstelle erlaubt sei. Auch dieser Angeklagte bestritt eine Mitschuld. Es habe keinen Anlass für eine Korrektur der Fahranweisung gegeben, da die Signale vor Ort in jedem Fall wichtiger seien als die Informationen in der Anweisung für den Lokführer.

In einem Untersuchungsbericht des Eisenbahnbundesamtes war unter anderem Kritik an der Aus- und Weiterbildung des jungen Lokführers geübt worden. So soll der 29-Jährige ein halbes Jahr vor dem Unglück für eine Nachschulung abgestellt worden sein, die er aber im Werkstattbereich statt auf dem Führerhaus absolvierte. Insgesamt sei es zweifelhaft, ob die Deutsche Bahn ihrer gesetzlichen Verantwortung "in vollem Umfang nachgekommen" sei.

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