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Panorama: Prozess der Psychiater

Ob der Mörder Breivik gesund ist oder krank, sollten Gutachten klären. Eines ist offenbar mangelhaft.

Stockholm - Zwei psychiatrische Gutachten, zwei völlig unterschiedliche Ergebnisse: Eines sah in dem 77-fachen norwegischen Mörder Anders Behring Breivik einen unzurechnungsfähigen psychisch Kranken. Ein zweites erklärte ihn Monate später für schuldfähig und gesund. Geisteskrank oder nicht, das war die zentrale Frage, unter der ein beispielloser Prozess gegen Breivik im April begann. Derweil lag allerdings das zweite Gutachten noch der rechtsmedizinischen Kommission zur Prüfung vor.

Am Freitag wurde nun am Amtsgericht in Oslo bekannt gegeben, dass die unabhängige Kommission das Ergebnis des zweiten Gutachtens aufgrund „wesentlicher Mängel“ nicht akzeptiert. Erstellt worden war es von den zwei Psychiatern Agnar Aspaas und Terje Törrissen. Insgesamt 37 Stunden hatten sie Breivik dafür interviewt. Die Kommission bemängelt aber offenbar, dass auch die Unterlagen und Gespräche des ersten, viel umfangreicheren Gutachtens aus dem November hätten einfließen müssen.

Richterin Wenche Elizabeth Arntzen hält das Gutachten, das Breivik für schuldfähig erklärt, aus folgenden Gründen für ungenügend: „Laut der Kommission haben Aspaas und Törrissen das Thema Persönlichkeitsstörungen nicht gut genug behandelt. Sie haben auch nicht gut genug bewertet, was die Mutter Breiviks gesagt hat und auch nicht, was die ersten Gutachter ermittelt haben.“ Die beiden damit infrage gestellten Verfasser reagierten trotzig: „Wir haben mit einer solchen Reaktion gerechnet. Aber wir haben trotzdem recht und freuen uns auf den Prozesstag, an dem wir unser Ergebnis genauestens darstellen können“, sagte Aspaas dem norwegischen Radio NRK. Breivik selbst hält sich für zurechnungsfähig.

Im Gericht sitzen weitere Experten, die ebenfalls Breiviks Seelenzustand analysieren – durch seine Handlungen und Reden vor Gericht. Für eine Entscheidung müssen alle Informationen in Betracht gezogen werden. Der Prozess gegen Breivik endet am 22. Juni, ein Urteil wird Ende Juli erwartet. André Anwar

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