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Prozess: Österreicher tötet vier Familienmitglieder - 20 Jahre Haft

Am Dienstagabend ist ein 67-jähriger Österreicher zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Im vergangenen Jahr hatte der Mann seine beiden Geschwister und deren Ehepartner erschossen. Der Tat war ein Familienstreit vorangegangen.

Ein 67-jähriger Österreicher, der im vergangenen Jahr seine beiden Geschwister und deren Ehepartner in Strasshof bei Wien erschossen hat, ist am Dienstagabend wegen vierfachen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Josef B. hatte bei der Verhandlung gestanden, seine 63-jährige Schwester am 1. Juli 2008 getötet zu haben, weil sie ihn seiner Meinung nach ständig schlecht behandelt und verleumdet hatte. Seinen Bruder und die Ehepartner der Geschwister habe er getötet, weil sie nicht zu seinen Gunsten Partei ergriffen hätten, sagte der 67-Jährige vor den acht Geschworenen im Landesgericht Korneuburg.

Nach der Tat war der Mann geflüchtet und erst sechs Wochen später auf einem Campingplatz gefasst worden. Ein mutmaßlicher Komplize, ein angeheirateter Verwandter, wurde nach Angaben der Nachrichtenagentur APA zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Besserer Schlaf nach Mordtat

Der Mörder hatte vor dem Gericht keinerlei Reue gezeigt. Er hatte die Tat bereits ein Jahr im Voraus geplant. Seine Schwester habe ihn mehrfach als Kinderschänder bezeichnet und ihn kurz vor der Bluttat von der Polizei aus ihrer von dem Bruder bewohnten Wohnung werfen lassen. Auf die Frage, ob er die Tat bereue, sagte B.: "Nein". Er habe wegen der Verleumdungen durch seine Schwester nicht mehr schlafen können. "Jetzt schlafe ich viel besser", meinte der Angeklagte, den ein Gerichtspsychologe zuvor für voll zurechnungsfähig erklärt hatte.

Bei dem zusammen mit dem Täter verurteilten 45-Jährigen handelte es sich um den Schwiegersohn eines der ermordeten Ehepaare. Der hatte Josef B. nach dessen Aussage in der Mordabsicht bestärkt, weil er nach der Tat auf die hohe Erbschaft hoffte. Er bestritt bis zum Schluss jede Verwicklung in den Vierfachmord. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. (jm/dpa)

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