zum Hauptinhalt

Prozess: Schüler wegen 50 Euro erstochen

Tödlicher Streit um Geld: Wegen Mordes an einem Internatsschüler ist ein 17-Jähriger zu der höchstmöglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden.

Ulm - Der Jugendliche hatte vor Gericht zugegeben, im Mai 2006 einen 16 Jahre alten Mitschüler mit mehreren Messerstichen umgebracht zu haben. Anlass soll ein Streit um 50 Euro gewesen sein. Weil der 17-Jährige später versucht haben soll, Zeugen auszuschalten, wurde er auch der versuchten Anstiftung zum dreifachen Mord für schuldig befunden.

Mit dem Urteil, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet wurde, verhängte das Gericht die höchstmögliche Strafe im Jugendstrafrecht. Details zu den Urteilsgründen wollte die Kammer im Laufe des Nachmittags bekannt geben. Die Bluttat ereignete sich in einem Wohngebäude der Urspringschule in Schelklingen. Der 16-Jährige aus Bayern ging dort in die zehnte Klasse des Gymnasiums und lebte in einer Wohngruppe des Internats. Der eritreische Angeklagte war externer Schüler, nachdem er von zwei Ulmer Schulen verwiesen worden war.

Im Schlaf überrascht

Die Anklage ging davon aus, dass der 16-Jährige im Schlaf überrascht wurde. Nach der Tat hatte er sich mit schwersten Verletzungen aus dem Wohngebäude geschleppt und war vor dem Haus tot zusammengebrochen. Der Angeklagte ist wegen Diebstahls, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Zur Tatzeit stand er unter Bewährung.

Die Kammer sah es auch als erwiesen an, dass der 17-Jährige im Gefängnis einen Mitgefangenen beauftragte, gemeinsam mit seinem Bruder drei Zeugen zu töten. Der Mitgefangene schaltete noch vor seiner Entlassung die Polizei ein. Den Zeugen geschah nichts. Mit dem Urteil entsprach die Jugendkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine Jugendstrafe unterhalb von zehn Jahren wegen Totschlags gefordert. (tso/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false