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Holzklotz-Wurf

© dpa

Prozessbeginn: Zäher Auftakt im Holzklotzverfahren

Unter strengen Sicherheitsauflagen hat am Oldenburger Landgericht der Prozess um den tödlichen Holzklotzwurf von einer Autobahnbrücke begonnen. Mehrere Anträge der Verteidigung sorgen für einen zähen Prozessauftakt.

Es ist ein Indizienprozess, und der Angeklagte schweigt: Sieben Monate nach der tödlichen Holzklotzattacke von einer Autobahnbrücke nahe Oldenburg hat der 30 Jahre alte Nicolai H. am Dienstag vor dem Landgericht Oldenburg die Aussage verweigert. Die Staatsanwaltschaft warf dem drogensüchtigen Mann zum Prozessauftakt vor, "heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen getötet zu haben". "Er hat in Kauf genommen, dass es zu einem tödlichen Unfall kommen könnte", sagte Staatsanwältin Roswitha Gudehus bei der Verlesung der Anklage. Bei der Attacke war eine 33-Jährige vor den Augen ihres Mannes und ihrer zwei Kinder von dem Holzklotz erschlagen worden.

Das Verbrechen hatte in ganz Deutschland Entsetzen und Betroffenheit ausgelöst. Am Ostersonntag raste das sechs Kilogramm schwere Geschoss durch die Windschutzscheibe des Autos der Familie aus dem nordrhein-westfälischen Telgte. "Die Frau wurde am Oberkörper und am Kopf getroffen", sagte Gudehus. Sie sei noch am Unfallort an den Verletzungen gestorben. Der Witwer verfolgte am Dienstag gefasst das Verfahren. Der Beschuldigte aus Rastede (Niedersachsen) war erst Wochen nach der grausigen Tat gefasst worden.

Verschärfte Sicherheitsbestimmungen sollen den Angeklagten schützen

Zu Beginn des Prozesses waren alle Plätze in dem Saal des Landgerichtes besetzt. Die Verhandlung begann aufgrund verschärfter Sicherheitsmaßnahmen mit kurzer Verspätung. Gegen den 30-Jährigen waren anonyme Morddrohungen bei seinem Anwalt eingegangen. Im Saal saß er vorsorglich hinter Panzerglasscheiben.

Medienvertreter wie Zuhörer mussten vor Betreten des Gerichtssaals einen eingehenden Sicherheitscheck über sich ergehen lassen. Nach dem Passieren einer Sicherheitsschleuse wurden alle per Hand abgetastet, mitgeführte Taschen sorgfältig kontrolliert. Nicht jeder, der in den Saal mit seinen etwa 50 Zuhörerplätzen wollte, konnte hinein. Zu groß war das öffentliche Interesse an dem Fall.

Anträge der Verteidiger verzögern das Verfahren

Der Angeklagte hatte zunächst die Tat zugegeben, später aber sein Geständnis widerrufen. Zur Verhandlung kam er im Anzug und weißem Hemd. Die Haare waren kurz geschnitten. "Eine insgesamt gepflegte Erscheinung", meinten Prozessbeobachter. Er sehe nicht aus wie ein Drogensüchtiger. Seine Drogenabhängigkeit und daraus resultierende Entzugserscheinungen nach seiner Verhaftung sind aus Sicht der Verteidiger verantwortlich für das falsche Geständnis. Erst danach habe ihr Mandant die Ersatzdroge Methadon erhalten.

Mehrere Anträge der Verteidiger sorgten insgesamt für einen zähen Auftakt. Nach der dritten Verhandlungsunterbrechung stellte Anwalt Oliver Wallasch einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer, weil unter anderem die Anträge auf eine russische Übersetzung der Anklageschrift und die Hinzuziehung eines Dolmetschers abgelehnt worden waren. Ohne Übersetzer könne der Angeklagte die Verhandlung nicht verfolgen, sagte Wallasch. Der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann schloss die Sitzung, "da wir ohnehin heute nicht mehr vor hatten". Eine Entscheidung werde den Beteiligten schriftlich zugesandt.

Das Gericht hat bis Ende Januar 16 Verhandlungstage angesetzt. Mehr als 40 Zeugen und 3 Sachverständige sollen gehört werden. Dazu zählt auch ein vor kurzem von der Staatsanwaltschaft benannter Zeuge. Der Angeklagte solle dem Mitgefangenen gegenüber die Tat zugegeben haben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Frauke Wilken. (jg/dpa)

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