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Rechtsstreit: Pumuckl soll nicht heiraten

Weil bei einem Kindermalwettbewerb eine Freundin für den rothaarigen Kobold erfunden werden soll geht Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut vor Gericht. Sie sieht ihr Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt.

München - Pumuckl, der eigentlich unsichtbare Kobold, war gleich zwei Mal im Gerichtssaal dabei: als Maskottchen und als Plüschstatist eines Kamerateams. Tatsächlich war der Gegenstand der Verhandlung für den kleinen Klabauter von allerhöchstem Interesse. Es ging um seine Zukunft, seine erste Freundin und vielleicht sogar seine Hochzeit. Denn darüber sind seine beiden "Mütter" - seine Erfinderin Ellis Kaut und die ursprüngliche Zeichnerin Barbara von Johnson - in einen heftigen Streit geraten. Nun sollte das Landgericht München I entscheiden. Doch die Fragen wogen zu schwer - das Gericht vertagte die Entscheidung über den Antrag auf Einstweilige Verfügung Kauts um fast einen Monat.

Johnson, die ursprüngliche Zeichnerin der beliebten Figur, hatte sich im März bei einem Malwettbewerb unter dem Motto "eine Freundin für Pumuckl" engagiert. Die Kinder sollten eine Freundin für den rothaarigen Klabauter zeichnen, der Sieger sollte an einer "Hochzeit" teilnehmen dürfen.

"Pumuckl ist meine Figur"

"Der Pumuckl ist ein Geist und kann nicht plötzlich heiraten", stellt Kaut aufgebracht in einer Sitzungspause klar. Pumuckl sei ihre Figur. "Da wird meine Handlung einfach fortgesetzt - und das Hineinziehen vom Sexuellem, das ist einfach nicht drin!" Und als Johnsons Anwalt Nikolaus Reber in der Verhandlung die Leistung seiner Mandantin als "Mutter der grafischen Figur" hervorhebt, wirft sie ihm zu: "Ich habe die größere Leistung!" Johnson selbst ist nicht gekommen, sie sei in Paris gewesen und sitze noch im Flieger, berichtet ihr Bekannter Wolfgang Krause, der an ihrer Stelle im Prozess auf der Beklagten-Bank Platz nahm.

"Es muss für Johnson möglich sein, sich mit der Figur auseinanderzusetzen", argumentiert Anwalt Reber, den Hartgummi- Pumuckl als Maskottchen vor sich auf dem Tisch. Schließlich sei Pumuckl ja einmal verliebt gewesen, außerdem sei er ein Urenkel der Klabauter - und bei denen gebe es bei dem Dichter Christian Morgenstern Klabautermann, Klabauterfrau und Klabauterkind. "Ich weiß nicht, ob man dann sagen darf: Er darf sich mit dem anderen Geschlecht gar nicht befassen", schließt Reber seine Beweiskette. Kauts Anwältin Dorothee Wilcke hingegen will diese Frage gar nicht gern im Mittelpunkt sehen: "Es geht nicht um das publikumswirksame Thema: Muss ein Pumuckl keusch sein." Vielmehr gehe es darum, dass Johnson grundsätzlich nicht den Eindruck erwecken dürfe, sie habe Einfluss auf die weitere Entwicklung der Geschichte.

Zwischen Kunstfreiheit und Urheberrecht

"Wir sehen uns nicht in der Lage, das heute abschließend zu entscheiden", sagte der Vorsitzende Richter Konrad Retzer am Donnerstag nach knapp eineinhalbstündiger Verhandlung. Es gehe um die "schwierige Abwägung" zwischen Kunst- und Meinungsfreiheit und Urheberpersönlichkeitsrecht. Zudem sei unklar, ob schon alleine durch die Ankündigung der Hochzeit Kauts Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sei - oder erst durch eine "weiter gehende Entwicklung" - etwa die Hochzeit selbst.

Der Streitgegenstand ließ auch den Richter nostalgisch zurückblicken auf die ersten Streiche des rothaarigen Kobolds in den 60-er Jahren, damals noch in Hörspielen. "Ich kann mich selbst noch gut daran erinnern, auch weil es noch keinen Fernseher gab." Und nicht ohne Bedauern stellt er fest: "Die sehr positive Beziehung der Parteien hat sich leider nicht so günstig entwickelt, und deshalb sitzen wir wahrscheinlich auch hier." Immerhin ziehen sich die Zivilstreitigkeiten der beiden Pumuckl-"Mütter" seit Jahren hin, zuletzt ging es um Johnsons Beteiligung an den Rechten von Pumuckl- Filmen. Auch Außenstehende gerieten dabei in die Mühlen der Justiz: Einmal klagte Johnson gegen eine Metzgerfamilie, die einen selbst gebastelten Pumuckl ins Schaufenster gestellt hatte.

Zu dem neuen Prozess hat Johnson den kleinen Pumuckl auf Paragrafen turnend gezeichnet. Kaut wiederum, nach Pumuckls Meinung zu dem Verfahren befragt, gibt sich diskret: "Ich wüsste, wem er hier im Raum was angetan hätte - aber ich sag es nicht." (tso/dpa)

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