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Reise:   RECHT & REISE 

Reiserücktritt Vermutet eine Versicherungsgesellschaft, dass sie von einem Kunden betrogen worden ist (hier ging es um die Betreiberin eines Reisebüros, die fingierte Reisen über eine Reiserücktrittskostenversicherung abrechnete, nachdem die angeblichen Urlaube storniert wurden), so darf sie einen Detektiv zur Aufklärung der Sache zuziehen. Der Betrüger kann nicht die Übernahme der Detektivkosten verweigern (hier ging es um 1900 Euro) und argumentieren, die Versicherung hätte eine einfache Strafanzeige gegen ihn stellen müssen, um die Kosten niedrig zu halten; das Ergebnis wäre dasselbe gewesen.

Reiserücktritt Vermutet eine Versicherungsgesellschaft, dass sie von einem Kunden betrogen worden ist (hier ging es um die Betreiberin eines Reisebüros, die fingierte Reisen über eine Reiserücktrittskostenversicherung abrechnete, nachdem die angeblichen Urlaube storniert wurden), so darf sie einen Detektiv zur Aufklärung der Sache zuziehen. Der Betrüger kann nicht die Übernahme der Detektivkosten verweigern (hier ging es um 1900 Euro) und argumentieren, die Versicherung hätte eine einfache Strafanzeige gegen ihn stellen müssen, um die Kosten niedrig zu halten; das Ergebnis wäre dasselbe gewesen. Das Amtsgericht München machte jedoch deutlich, dass das Opfer nicht die Interessen des Betrügers zu wahren habe. (Aktenzeichen: 155 C 29902/08)

Visum Zwar muss ein Reisebüro in Deutschland nur Deutsche, die eine Reise buchen, über die Einreisebestimmungen der ausländischen Staaten informieren. Für ausländische Kunden reicht es aus, dass solche Informationen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Ausländer unmittelbar beim Reiseveranstalter (im hier verhandelten Fall ging es um eine Tour in die Türkei) bucht und es schon wenige Tage später losgehen soll. Dann ist der Veranstalter verpflichtet, ihn über die Informationen in den Geschäftsbedingungen hinaus zumindest – etwa mündlich – darauf hinzuweisen, dass er möglicherweise ein Visum benötigt. Da das hier nicht der Fall war, wurde der Veranstalter vom Landgericht Münster zum Schadenersatz verurteilt, weil die Reise nicht durchgeführt werden konnte. (Aktenzeichen: 8 S 131/08)

Scheckannahme Löst ein Rechtsanwalt für einen Mandanten, der von einem Reiseveranstalter eine Preisminderung erhalten möchte, einen daraufhin zugeschickten Scheck, ausgestellt auf eine geringere als die verlangte Summe, zunächst kommentarlos ein, so gilt der Vergleich als angenommen, wenn er nicht umgehend die Höhe beanstandet. Dem Landgericht Duisburg genügte es nicht, dass der Anwalt – nach Rücksprache mit dem enttäuschten Urlauber – erst einige Tage nach der Scheckeinlösung protestierte und von einer „Teilzahlung“ sprach. (Aktenzeichen: 12 S 125/08)

Überkreuzbuchung Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft (hier die Lufthansa) es ihren Kunden per Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten dürfe, sogenannte Überkreuzbuchungen vorzunehmen und dabei jeweils einen Flug – bereits im Vorfeld geplant – ausfallen zu lassen. Die Kunden werden aus Sicht des Gerichts „nicht unangemessen benachteiligt“, wenn sie daran gehindert werden, nur Teile einer Buchung in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft habe ein berechtigtes Interesse daran, das Unterlaufen ihrer Tarifstruktur zu verhindern. (Aktenzeichen: 6 U 224/08) büs

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