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„Würzburger Tabelle“ zum Reiserecht: Zu wenig Liegestühle an Deck?

„Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten“ des Rechtsanwalts Kay Rodegra bietet eine Übersicht von typischen Streitfällen und nennt die betreffenden Urteile.

Mehr als zwei Millionen Deutsche machten im vergangenen Jahr Urlaub auf einem Kreuzfahrtschiff – so viele wie nie zuvor. Es überrascht kaum, dass dabei nicht immer alles glattgeht. Vertauschte Kabinen, störende Motorengeräusche oder zu wenig Liegestühle an Deck sind auf Kreuzfahrten nur die kleineren Übel. Aber was tun, wenn der Flug verspätet ist und die Abfahrt verpasst wird oder ein Sturz beim Einschiffen die Ferien unfreiwillig beendet? Auch geänderte Routen und ausgefallene Landgänge können die Urlaubsfreude an Bord trüben.

Doch lohnt es sich, dafür anschließend vom Veranstalter eine Minderung des Reisepreises zu verlangen – und notfalls vor Gericht zu ziehen? Anhaltspunkte dafür bietet die im vergangenen Jahr erschienene und jetzt erweiterte „Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten“ des Würzburger Rechtsanwalts Kay Rodegra. Die Übersicht bündelt derzeit rund 300 Beispielfälle, nennt die betreffenden Urteile und führt auf, ob und in welcher Höhe der Reisepreis gemindert werden durfte.

Bindend ist die Tabelle für Gerichte und Reiseveranstalter zwar nicht; entschieden wird immer im Einzelfall. Aber sie stelle eine gute Orientierungshilfe dar, sagt Rodegra, der auch als Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht an der Hochschule Bremerhaven lehrt. Einsehen kann man die Übersicht, die ständig erweitert wird, kostenfrei im Internet unter würzburger-tabelle.de.

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