zum Hauptinhalt

Panorama: Sieben Jahre Haft für Fritzl?

Am Montag beginnt der Prozess gegen den Inzest-Täter von Amstetten – Rechtsexperten rechnen mit milder Strafe

St. Pölten - Die Anklage lautet auf Mord, Vergewaltigung, Blutschande und jahrzehntelanger Freiheitsberaubung: An diesem Montag beginnt in der niederösterreichischen Stadt St. Pölten der Prozess gegen den 73 Jahre alte Inzest-Täter von Amstetten, Josef Fritzl, der seine Tochter 24 Jahre lang in ein fensterloses Kellerverlies sperrte und sie dort wie eine Sklavin hielt. Rund 200 Journalisten aus aller Welt werden über die auf fünf Tage angesetzte Verhandlung im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts berichten. Fritzl droht im schlimmsten Fall eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hat außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung für den Täter beantragt. Fritzl hat zugegeben, seine Tochter im Laufe der Jahre tausendfach vergewaltigt zu haben. Von den sieben Kindern, die sie in dem Bunker zur Welt brachte, starb eines wenige Tage nach der Geburt an einer Atemwegserkrankung, weil Fritzl ihm nach Meinung der Staatsanwaltschaft medizinische Hilfe verweigerte. Aus diesem Grunde wurde die Anklage auch auf Mord wegen unterlassener Hilfeleistung erweitert. Das furchtbare Verbrechen war erst Ende April 2008 eher zufällig ans Licht gekommen.

Der Prozess wird zum Schutz der Opfer weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Elisabeth Fritzl und jene drei Kinder, die mit ihr in der Gefangenschaft leben mussten, werden nicht im Gericht erscheinen. Elisabeth F. war bereits im vergangenen Jahr insgesamt elf Stunden lang von der Vorsitzenden Richterin befragt worden. Ihre auf Video aufgezeichnete Aussage wird den acht Geschworenen an den ersten vier Verhandlungstagen „portionsweise“ vorgespielt. Fritzl selbst soll auf diese Weise erstmals mit ihren Aussagen konfrontiert werden. Elisabeth und ihre Kinder haben nach monatelanger psychiatrischer Behandlung inzwischen eine andere Identität erhalten und leben an einem unbekannten Ort.

Für die Dauer des Prozesses kehrten sie allerdings in die Landesklinik Amstetten zurück, wo sie vor der erwarteten Schar von Paparazzi besser geschützt werden können. Inzwischen halten Rechtsexperten es für möglich, dass Josef Fritzl mit einer vergleichsweise milden Gefängnisstrafe davonkommt. Nach Aussagen seines Anwalts Rudolf Mayer wird er sich vor Gericht lediglich der Vergewaltigung, der Blutschande, der Nötigung sowie des Freiheitsentzugs schuldig bekennen. Die Höchststrafe für Vergewaltigung liegt bei 15 Jahren. Den Mordvorwurf wird Fritzl ebenso bestreiten wie den in Österreich bisher nie verhandelten Vorwurf der Sklaverei, die mit lebenslanger Haft beziehungsweise 20 Jahren Gefängnis bestraft werden könnten.

Fast alle Experten gehen davon aus, dass Fritzl weder der Mord noch Sklaverei zu beweisen sind. In diesem Fall muss er mit der Höchststrafe von 15 Jahren rechnen, hat nach österreichischem Recht allerdings bereits nach siebeneinhalb Jahren ein Recht auf vorzeitige Entlassung. Für diesen Fall hat die Anklage allerdings die anschließende Sicherungsverwahrung Fritzls in einer Anstalt für „abnorme Rechtsbrecher“ beantragt. dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false