zum Hauptinhalt
Vor einer Strahlenbehandlung setzt ein Arzt der Patientin eine Schutzmaske auf.

© dpa

Staatsanwaltschaft Hamburg: Fehler bei Strahlenbehandlung in Klinik

Die Asklepios-Klinik St. Georg hat bestätigt, dass zehn Patienten zwischen 2010 und 2013 falsch bestrahlt worden seien. Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft nun, ob fahrlässige Tötung in Betracht kommen kann.

Die fehlerhafte Strahlenbehandlung von zehn Krebspatienten in einer Hamburger Klinik beschäftigt nun auch die Staatsanwaltschaft. Es werde geprüft, ob Ermittlungen einzuleiten seien, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Sollten Patienten durch die zu niedrig dosierte Strahlung zu Schaden gekommen oder gar gestorben sein, so kämen als Vorwurf fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Betracht.

Die Asklepios-Klinik St. Georg hatte am Montag bestätigt, dass zehn Patienten zwischen 2010 und 2013 falsch bestrahlt worden seien. Sieben der schwer Krebskranken seien inzwischen gestorben, aber nicht infolge der zu geringen Bestrahlung. Die Grünen und die Linken in der Bürgerschaft forderten Aufklärung vom Senat. Die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie erklärte am Dienstag, im Interesse der Patienten und ihrer Sicherheit sei es wichtig, die erhobenen Vorwürfe genau zu prüfen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false