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Stuttgart: "Ehrenmörder" wird nicht ausgewiesen

Ein wegen "Ehrenmordes" verurteilter Türke wird nicht ausgewiesen, wenn er sich bis Anfang 2013 nichts zuschulden kommen lässt. Der Mann hatte den Geliebten seiner Schwester mit 40 Messerstichen getötet.

Einen entsprechenden Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg nahmen der 1985 in Deutschland geborene Mann und das Regierungspräsidium Stuttgart am Mittwoch an. Der Mann hatte den Geliebten seiner Schwester mit 40 Messerstichen getötet und war 2005 wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. 2010 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte 2006 angeordnet, dass er ausgewiesen werden soll. Dagegen hatte der Mann vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos geklagt. Der VGH befasste sich mit der Berufung des Falles. Zuvor hatte ein psychiatrischer Sachverständiger dem Mann ein günstiges Gutachten ausgestellt. (dpa)

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