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Terrorprozess: Verteidigung: Ata R. kein Terrorist

Die Verteidigung der Angeklagten im Stuttgarter Terrorprozess bezüglich des vereitelten Anschlags auf den früheren irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi plädiert auf Freispruch. Der Angeklagte Ata R. sei kein Mitglied der terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam.

Im Stuttgarter Terrorprozess um den vereitelten Anschlag auf den früheren irakischen Ministerpräsidenten Ijad Allawi haben die Verteidiger von zwei Angeklagten auf Freispruch plädiert. Der Verteidiger des Hauptangeklagten Ata R., Thomas Bauch, forderte am späten Dienstagabend vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart-Stammheim Freispruch für den Vorwurf des Anschlags und den Vorwurf der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Ansar al-Islam.

Ata R. aus Stuttgart sei kein Mitglied und kein Rädelsführer der Ansar al-Islam gewesen, sagte Bauch. Es komme allenfalls eine Unterstützung wegen Spendensammlungen in Betracht. Die Gespräche über einen möglichen Anschlag auf Allawi seien "hypothetischer Natur" gewesen. "Der Anschlagsplan war unrealisierbar." Es habe an der für die Verabredung zum Verbrechen erforderlichen Ernsthaftigkeit gefehlt. "Man könnte es als verbales Kokettieren mit einem Anschlag bezeichnen. Auch fehlte ein konkretes Tatmittel", sagte Bauch. Zum Vorwurf der Mitgliedschaft in der Ansar al-Islam sagte Bauch, Ata R. habe Geld gesammelt und weitergeleitet aus tiefer religiöser Überzeugung. "Geldsammlungen erfordern keine Einbindung in eine Gruppierung."

Mammutprozess startete im Juni 2006

Auch der Verteidiger von Rafik Y. aus Berlin, Reinhard Kirpes, forderte Freisprüche in allen Anklagepunkten. "Für eine konkrete Anschlagsplanung gibt es keine verlässlichen Beweise. Der Angeklagte Rafik Y. war kein Mitglied oder Sympathisant der Ansar al-Islam." Die Plädoyers für den dritten Angeklagten, Mazen H. aus Augsburg, sind für diesen Donnerstag vorgesehen. Das Trio soll laut Bundesanwaltschaft einen Anschlag auf Allawi bei dessen Deutschlandbesuch im Dezember 2004 geplant haben. Der Mammutprozess hatte im Juni 2006 begonnen.

Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Mai für die insgesamt drei Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung mehrjährige Haftstrafen gefordert. Ata R. (34) soll als "Emir von Deutschland" wegen seiner Führungsrolle für elf Jahre ins Gefängnis. Für die Mitangeklagten Mazen H. (27) und Rafik Y. (33) hatten die Ankläger jeweils acht Jahre und neun Monate Haft beantragt.

Bundesanwältin: Angeklagte haben niedere Beweggründe

Bundesanwältin Silke Ritzert hatte den Angeklagten niedere Beweggründe bescheinigt. Die Angeklagten hätten eine radikal-islamische Einstellung. Sie bestreiten die Vorwürfe. Alle drei Angeklagten sollen Geld für Selbstmordattentate im Irak gesammelt haben und Mitglieder für Ansar al-Islam rekrutiert haben.

Ansar al-Islam gilt laut Bundesanwaltschaft als eine der gefährlichsten Terrorgruppen weltweit. Auf ihr Konto sollen zahlreiche Selbstmordanschläge und Attentate im Irak gehen. Die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ist in Deutschland seit 2002 strafbar. (kda/dpa)

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