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Tod im Polizeigewahrsam: Revision gegen Freispruch im Jalloh-Prozess

Der Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh wird die Gerichte weiter beschäftigen: Nach dem Freispruch für zwei Polizisten hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das sagte am Donnerstag ein Sprecher des Dessauer Landgerichts.

Die Revision der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen das Urteil für den Hauptangeklagten Andreas S. - der ehemalige Dienstgruppenleiter des Polizeireviers Dessau und sein Kollege Hans-Ulrich M. waren am Montag freigesprochen worden. Das Gericht konnte ihnen keine Mitschuld am Tod des aus Sierra Leone stammenden Asylbewerbers nachweisen, der im Januar 2005 beim Brand in einer Polizeizelle ums Leben gekommen war. Die Anklage hatte für Andreas S. eine Geldstrafe von 4800 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert.

Nach Angaben des Gerichtssprechers hat nun neben der Staatsanwaltschaft auch die Nebenklage, die die Familie von Jalloh vertritt, Revision eingelegt. Die Freisprüche für die beiden Polizisten hatten unter afrikanischstämmigen Zuschauern im Gericht Tumulte ausgelöst. Menschenrechtsaktivisten und Vertreter verschiedener Parteien hatten das Urteil heftig kritisiert.

Der sächsische Ministerpräsident bittet um Verständnis

Unterdessen hat Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) bei den Angehörigen Oury Jallohs um Verständnis für den Freispruch der angeklagten Beamten geworben. Die lückenlose Aufklärung des Falls sei offenbar nicht möglich gewesen, sagte Böhmer am Donnerstag im Magdeburger Landtag.

Der CDU-Politiker fügte hinzu: "Der Vorgang und seine öffentliche Diskussion belasten uns alle in Sachsen-Anhalt. Deshalb sind wir gemeinsam daran interessiert, diesen Vorgang endgültig aufzuklären. Der Vorgang beschämt uns alle."(mfa/ddp/AFP)

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