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Tödliches Wetttrinken: Gericht: Aushilfskellnerin muss zum Erste-Hilfe-Kurs

Mit 45 Tequila trank er sich in den Tod und löste damit bundesweit Entsetzen aus. Die Aushilfskellnerin, die dem 16-jährigen Schüler bei einem Wetttrinken einige Schnäpse eingeschenkt hatte, ist nun vom Berliner Landgericht zu einem Erste-Hilfe-Kurs geschickt worden.

Der Prozess war eine Sache von Minuten. Denn alle waren sich einig, dass die 18-jährige Angeklagte das, was vor fast zwei Jahren in einer Charlottenburger Kneipe geschah, zutiefst bereut. Als Aushilfskellnerin servierte sie dem 16-jährigen Lukas W. und dem Wirt der Kneipe „Eye T“ einige Gläser Tequila. Der Schüler und der Wirt lieferten sich ein Wetttrinken, das für Lukas tödlich endete. Die Schuld der 18-jährigen Kellnerin wurde als gering eingeschätzt, das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt: Die Jugendliche soll einen großen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Der Prozess gegen den Wirt steht nach Angaben der Justiz „unmittelbar bevor“.

Es war am 25. Februar 2007, als Lukas W. gegen vier Uhr morgens ins „Eye T“ in Charlottenburg kam. Wenig später saßen der Schüler und der zehn Jahre ältere Aytac G., damals Wirt des Lokals, beim Sauf-Duell. Der Wirt aber trank in den ersten Runden nur Wasser. Nach über 45 Tequila fiel der Schüler ins Koma. Er starb fünf Wochen später in einer Klinik. Sein Tod hatte eine bundesweite Debatte über Alkoholexzesse unter Jugendlichen ausgelöst.

Die strafrechtliche Aufarbeitung verläuft etappenweise. Vor einem Jahr wurden zwei 18- und 21-Jährige als Helfer des Ex-Wirtes der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verurteilt. Der Ältere hatte Tequila ausgeschenkt, der andere eine Strichliste geführt. Die Strafen fielen milde aus: Die jungen Männer sollten jeweils zehn Monate an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.

Einer der Verurteilten legte Rechtsmittel ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) aber verwarf dessen Revision als unbegründet. Damit ist die Berliner Entscheidung rechtskräftig. Das Duell sei „sittenwidrig“ gewesen, hieß es darin. Es sei zu hoffen, dass ein derartiges „Wettsaufen“ zwischen einem Erwachsenen und einem Jugendlichen in der Regel gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ verstoße. Während es bei den Gehilfen um Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung ging, erhob die Staatsanwaltschaft gegen Ex-Wirt Aytac G. Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Die 18-jährige Aushilfskellnerin kümmerte sich um Lukas, nachdem er zusammengebrochen war. Auch das berücksichtigten die Richter. Die Einstellung des Verfahrens um Beihilfe zur Körperverletzung begründeten sie zudem damit, dass sie noch sehr jung sei. K. G.

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