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Totes Baby in Kaserne: Soldatin muss wegen Totschlags in Haft

Ihr Neugeborenes ertrank in der Kasernen-Toilette, am Donnerstag ist die Zeitsoldatin wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren Haft verurteilt worden. Während der Urteilsverkündung weinte die Soldatin ununterbrochen.

Weil sie ihr neugeborenes Kind in einer Toilette sterben ließ, muss eine Soldatin für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Nach Ansicht des Landgerichts Verden ist die 24-Jährige aus Sachsen-Anhalt des Totschlags durch Unterlassen in einem minderschweren Fall schuldig. "Sie wollte das Kind nicht", sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk am Donnerstag. Die Bundeswehrsanitäterin habe die Schwangerschaft zwar lange verdrängt, sie sei ihr aber spätestens am Tag vor der Geburt im März 2008 bewusst geworden. Nach der heimlichen Entbindung auf einer Kasernentoilette in Schwanewede in Niedersachsen habe sie das Kind ertrinken lassen.

Das Gericht ging mit dem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre und sechs Monate gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte für einen Freispruch. Sie will voraussichtlich in Revision gehen. Während der Urteilsbegründung weinte die Soldatin ununterbrochen, ihre Jacke war nass vor Tränen. "Die Angeklagte kann einem irgendwie leidtun", sagte der Vorsitzende Richter. Sie habe isoliert gelebt. Nicht einmal an diesem schweren Tag habe ihre Familie sie ins Gericht begleitet.

Verteidigung: Angeklagte wurde von Geburt überrascht

"Sie wusste, dass das Kind noch lebte", hatte Staatsanwältin Simone Fischer am Anfang des Prozesses gesagt. Auch Verteidiger Erwin Bugar sah keine Erfolgschancen in diesem Prozess und erklärte, er glaube, dass seine Mandantin "einer Bestrafung entgegen geht". Als am ersten Prozesstag alle den Gerichtssaal verlassen hatten und die 24-Jährige für ein paar Minuten allein zurückblieb, begann sie zu weinen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren die Gewichtszunahme und körperlichen Veränderungen in der Umgebung der jungen Frau nicht verborgen geblieben. Die Schwangere habe dies jedoch mit einem stressbedingten Essverhalten erklärt.

Stronczyk warf auch der Bundeswehr mangelnde Fürsorgepflicht vor. Es sei bedrückend, dass die Sanitäterin mit mehreren Ärzten zusammengearbeitet habe, ohne dass jemandem die Schwangerschaft auffiel. Die Kammer gehe zwar von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, eine Bewährungsstrafe sei aber nicht angemessen.

Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer erklärt, die Angeklagte sei von der Geburt völlig überrascht worden. "Sie hatte keine Anzeichen für eine Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium entdeckt", sagte Anwalt Erwin Bugar. "Verdrängte Schwangerschaften sind nicht selten." Die Soldatin sei in einem Schockzustand gewesen und habe das Kind für tot gehalten. (jg/dpa)

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