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Türck-Prozess: 29-Jährige erneuert Vergewaltigungsvorwürfe

Im Vergewaltigungsprozess gegen den Ex- Fernsehmoderator Andreas Türck hat das mutmaßliche Opfer seine Anschuldigungen wiederholt.

Frankfurt/Main (16.08.2005, 18:10 Uhr) - Die 29-jährige Frau bekräftigte vor dem Landgericht Frankfurt, der Angeklagte habe sie zum Oralsex gezwungen. Sie habe Türck und dessen Bekannten im August 2002 zuvor gemeinsam mit ihrer damaligen Freundin in einem Frankfurter Szenelokal kennen gelernt. Nach zwei Runden Drinks in der Bar habe die Gruppe das Lokal wechseln wollen und sei gemeinsam mit Türcks Auto weggefahren. Der Ex-Moderator habe auf einer Mainbrücke gehalten und «irgendwas von Skyline zeigen» gesagt. Anschließend sei es auf der Brücke zu der Vergewaltigung gekommen.

Die Bankkauffrau sagte aus, sie sei nach dem Stopp aus dem Wagen gesprungen, weil der Bekannte von Türck sie zuvor habe küssen wollen. Dies habe sie abgewehrt. Auf der Brücke habe Türck ihr den Arm auf die Schulter gelegt. Als sie versucht habe, sich herauszudrehen, habe sie plötzlich die Hand des Angeklagten an ihrem Hals gespürt. «Er hat mich runtergezogen und hat versucht, mich zu würgen», sagte die 29-Jährige, die in dem Prozess Nebenklägerin ist. Sie sei in die Knie gegangen, ihr Kopf sei gegen die Brücke geschlagen. Die Zeugin sagte, sie habe Funken vor den Augen gesehen. Dann sei es zum Oralverkehr gekommen: «Ich war wie gelähmt.»

Sie sei kurz davor gewesen, das Bewusstsein zu verlieren, berichtete die 29-Jährige mit tränenerstickter Stimme. Sie wisse aber noch, dass der Angeklagte sie an die Hose gefasst habe. Nachdem die beiden Männer sie und ihre Freundin ein paar Straßen weiter abgesetzt hätten, habe sie sich erbrechen müssen. Sie hätte «so einen widerlichen Geschmack im Mund» gehabt. Dass sie nach dem von ihr geschilderten Vorfall weder zu einem Arzt noch zur Polizei ging, begründete die Zeugin damit, dass das Geschehen eine «unfassbar demütigende Erfahrung» gewesen sei, «dass ich mich damit nicht auseinander setzen wollte».

Zu Hause habe sie festgestellt, dass sie eine Beule an der Stirn hatte, die sie auf den Aufprall an der Brücke zurückführte. Am Hals seien Druckstellen und Würgemale zu sehen gewesen, die erst nach mehr als einer Woche verschwunden seien. Zudem habe sie blaue Flecken an den Oberschenkeln und Kratzer im Steißbereich gehabt. Dass es nach dem Oralsex zu weiterem Geschlechtsverkehr gekommen sei, konnte die Zeugin nicht ausschließen, sich aber auch nicht daran erinnern.

Die zeitweise selbstsicher und zeitweise verstört wirkende Zeugin räumte ein, dass sie gelegentlich Kokain konsumiert habe. Sie sei aber definitiv nicht drogensüchtig. Die Ermittlungen gegen Türck waren nach einer Telefonüberwachung in einem Drogenverfahren in Gang gekommen. Die 29-Jährige hatte einem der Überwachten telefonisch von der Vergewaltigung berichtet.

Die Zeugin sagte, an dem fraglichen Abend sei sie «nicht in besonders guter Verfassung» gewesen. Dies habe an ihren Essstörungen gelegen, die seinerzeit sehr ausgeprägt gewesen seien. Sie leide unter Bulimie (Erbrechen nach der Nahrungsaufnahme). Nach dem Abend habe sie versucht, das Geschehen zu verdrängen. Mittlerweile macht sie seit einem Jahr eine Therapie.

Türck ist wegen Vergewaltigung angeklagt. Zudem soll er die Frau mit dem Kopf gegen das Geländer geschlagen haben. Zu Beginn des Verhandlungstages hatte das Gericht Befangenheitsanträge von Türcks Verteidigung gegen zwei der drei Richter der Strafkammer als unbegründet zurückgewiesen. (tso)

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