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Urteil: Biolek muss 74.000 Euro Schadensersatz zahlen

Alfred Biolek unterliegt in einem Gerichtsurteil. Der Ex-Fernsehmoderator muss an eine Kölner Firma rund 74.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil er aus der Produktion eines Werbespots vertragswidrig ausgestiegen ist.

Das Urteil wurde vom Landgericht Köln am Dienstag gefällt. Hintergrund des Prozesses ist ein 2006 entstandener Reklame-Spot mit Biolek, der für das Qualitätskennzeichen der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) werben sollte. Kurz nach den Dreharbeiten meldete Biolek jedoch Bedenken an und kündigte den Vertrag mit der Produktionsfirma.

Diese zog daraufhin vor Gericht und verlangte von Biolek 131.000 Euro Schadensersatz wegen Nichterfüllung seines Vertrages. Das Gericht entschied nun, dass das zu viel sei, denn unter anderem habe die Firma Kosten zurückverlangt, die vor dem Vertragsabschluss mit dem Moderator entstanden seien. Gleichwohl sei Biolek in der zuerkannten Höhe schadensersatzpflichtig, weil er den Werbevertrag ohne ausreichenden Grund gekündigt habe.

Mit ihrem Urteil wiesen die Richter gleichzeitig eine Gegenklage Bioleks gegen die Produktionsfirma auf Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro als unbegründet zurück. Biolek hatte argumentiert, unzureichend über angebliche Mängel des CMA-Kennzeichens informiert worden zu sein, und sich bei seiner Klage auf arglistige Täuschung durch die Produktionsfirma berufen. (cp/dpa)

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