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Urteil: Fünf Jahre Haft für versuchten Mord an Ehefrau

Wegen versuchten Mordes beim Eisbaden muss ein 68-jähriger Rentner für fünf Jahre hinter Gitter. Er wurde dafür verurteilt, seiner Frau mit einem Messer in die Kehle geschnitten haben. Die Frau überlebte nur mit Glück.

Frankfurt - Das Landgericht Frankfurt (Oder) sah es als erwiesen an, dass der frühere Bauingenieur seiner getrennt lebenden Ehefrau am 30. Dezember 2005 bei einem Treffen von Eisbadern an einer Kiesgrube bei Eisenhüttenstadt mit einem Messer in die Kehle schnitt. Nur "durch glückliche Umstände" und eine Notoperation sei ihr Leben gerettet worden. Die Richter sahen die Mordmerkmale der Habgier und der Heimtücke als erfüllt an.

Wenige Tage zuvor hatte der Rentner einen Brief von der Familienanwältin seiner scheidungswilligen Ehefrau erhalten, wonach er sich zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens von rund 150.000 Euro und des Wohngrundstücks in Groß Lindow bei Frankfurt (Oder) äußern sollte. Daraufhin war er zu der Kiesgrube gefahren, um mit seiner Frau zu reden, die sich gerade auf das Eisbad vorbereitete. Es sei nicht nachweisbar, dass er schon vorher den Vorsatz hatte, seine Frau zu töten, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs. Als sie aber ein Gespräch verwehrte, habe er im Affekt zugestochen. Dabei habe er die Lebensgefahr für seine damalige Frau billigend in Kauf genommen. Als Tatmotiv führte Fuchs die Angst vor dem Verlust des Vermögens an.

Die Kammer erkannte allerdings auf verminderte Schuldfähigkeit. Der Angeklagte sei "nicht mehr Herr seiner Sinne" gewesen, sagte Fuchs. Zugunsten des Mannes werteten die Richter auch, dass er ein Geständnis ablegte und eine "gewisse Reue" zeige. Strafverschärfend seien die erheblichen körperlichen und psychischen Folgen der Tat für seine inzwischen geschiedene Ehefrau zu werten, die unter anderem unter Schluckbeschwerden und einer posttraumatischen Störung leide. Der Staatsanwalt hatte auf sechs Jahre, der Verteidiger auf vier Jahre und sieben Monate Haft plädiert. Beide erklärten, auf Revision zu verzichten. Die Nebenklage äußerte sich dazu noch nicht. (tso/ddp)

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