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Urteil: Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas

Die Schauspielerin Uschi Glas hat vor dem Berliner Landgericht mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen die Berliner Polizei eine Schlappe erlitten. Ermittler hatten ihre Daten bei der Fahndung gegen einen Internet-Pornoanbieter verwendet.

Berlin (26.07.2005, 14:11 Uhr) - Die 61-jährige Schauspielerin hatte daraufhin 20.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Gericht sah im Vorgehen der Polizei jedoch keine schwere Persönlichkeitsverletzung. An Medienberichten über den Fall werde eindeutig klar, dass Frau Glas nicht selbst auf Sexseiten gesurft ist, an ihr bleibt nichts hängen, sagte Richterin Anne Katrin Becker (Aktenzeichen: 27 O 301/05).

Rechtsanwalt Markus Roscher wird voraussichtlich Berufung einlegen. Frau Glas «ist entsetzt und verärgert - sie fühlt sich vergewaltigt, weil ihre Daten ohne Erlaubnis für Recherchen gegen einen Pornoanbieter benutz wurden». Prominente seien kein Freiwild, mit deren Daten man machen könne, was man wolle, erklärte Roscher. Uschi Glas selbst war nicht vor Gericht erschienen.

Die Affäre war hochgekocht, nachdem Glas der Zeitschrift «Schweizer Illustrierte» für eine Promi-Story ihren Ausweis zur Verfügung gestellt hatte. Ein Berliner Polizist kam durch Zufall an den Artikel, kopierte den Ausweis und benutzte die Daten, um herauszufinden, ob sich Jugendliche mit Daten von Erwachsenen ungehindert auf Pornoseiten einloggen können. Der Polizist schilderte seine Methode in einem Berliner Strafverfahren. Die Presse berichtete und brachte so letztendlich die Klage von Uschi Glas ins Rollen.

Anwalt Roscher betonte, jeder, der jetzt im Internet Uschi Glas und Porno in eine Suchmaschine gebe, erziele eine sehr hohe Trefferquote - das sei rufschädigend. Der Rechtsvertreter der Polizei, Ulrich Franz, hielt entgegen, mit der Veröffentlichung ihres Ausweises habe Frau Glas selbst den Stein ins Rollen gebracht. Die Kriminalbeamten hätten sich bei ihren Ermittlungen nichts zu Schulden kommen lassen. Im übrigen seien die Daten nur behördenintern genutzt worden. Der Fall habe sich in der Presse hochgeschaukelt, aber dafür könne die Polizei nichts, argumentierte der Jurist.

Eine gütliche Einigung war im Prozess gescheitert. Er habe versucht, der Polizei eine deutliche Entschuldigung abzuringen, sagte Glas-Anwalt Roscher, bedauerlicherweise ohne Erfolg. Mit dem Prozess wollte die Schauspielerin ohnehin nicht reicher werden - sie wollte das Geld spenden, erklärte der Anwalt.

Erst vor wenigen Wochen hatte Glas in Berlin eine Niederlage hinnehmen müssen. Im Streit um eine von ihr vermarktete Hautcreme entschied das Berliner Landgericht, die Stiftung Warentest dürfe das Mittel weiterhin als «mangelhaft» einstufen. Die Berufung der Schauspielerin ist vor dem Berliner Kammergericht anhängig. (tso)

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