zum Hauptinhalt

Urteil: Lebenslang für Mord an schlafendem Ehemann

Für den Mord an ihrem schlafenden Ehemann muss eine 51-jährige Frau aus dem baden-württembergischen Mietingen lebenslang hinter Gitter.

Ravensburg (01.08.2005, 12:46 Uhr) - Das hat das Ravensburger Landgericht am Montag entschieden. Die Richter mussten zum zweiten Mal über den Fall befinden. Im Februar 2004 hatten sie die Frau wegen heimtückischen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Dabei hatten sie der Angeklagten eine Ausnahmesituation zugebilligt und waren von einer bei Mord gesetzlich vorgeschriebenen, lebenslangen Strafe abgewichen.

Der oft betrunkene Ehemann hatte die Krankenpflegerin jahrzehntelang seelisch gequält und sexuell bedrängt. Am 16. August 2003 hatte die an Multipler Sklerose (MS) leidende Frau ihn erschossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Strafmaß jedoch für zu milde erachtet und im November 2004 aufgehoben, so dass der Prozess in Ravensburg neu aufgerollt werden musste.

Mit dem neuen Urteil folgten die Richter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der schon im ersten Prozess lebenslang gefordert hatte. Die Verteidigung dagegen hatte maximal fünf Jahre Haft beantragt. In der Urteilsbegründung hieß es, die 51-Jährige sei ungeachtet ihrer Krankheit voll steuerungsfähig gewesen. Außerdem hätte sie einen anderen Ausweg aus ihrer Bedrängnis finden können. (tso)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false