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Urteil: Türke bekommt Höchstrafe für Doppelmord

Vor knapp einem Jahr erschießt ein Türke seine Frau und seine älteste Tochter. Der Mann hatte jahrelang seine Familie tyrannisiert. Doch der Mord hätte vielleicht verhindert werden können: die Justiz hatte nicht sauber gearbeitet.

Knapp ein Jahr nach dem Doppelmord an seiner Frau und seiner Tochter verurteilt das Landgericht Mönchengladbach einen Türken mit der Höchststrafe: Lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung.  Das Gericht stellt eine besondere Schwere der Schuld des 39-Jährigen fest, eine Entlassung nach 15 Jahren Strafhaft ist dadurch ausgeschlossen.

Langes Martyrium der Familie

Der Verurteilte hatte seine Frau und seine älteste Tochter nach einem Sorgerechtstermin bis vor die Haustür verfolgt und mit jeweils zwei Kopfschüssen ermordet. Außerdem hatte er seine Schwägerin vergewaltigt. Die Familie litt schon vorher unter dem gewalttätigen Mann. Er hat seine Frau rund 30 mal vergewaltigt und mehrmals geschlagen, sagt der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Ehefrau und Kinder mussten ihm stets gehorchen, seine Frau hatte er auch schon einmal nachts mit dem Auto in den Wald gefahren und dort ausgesetzt. Als sie ins Frauenhaus flüchtete und sich scheiden lassen wollte, drohte der Mann damit, seine Familie zu töten. 

Frau vor den Augen der Kinder getötet

Als er realisierte, dass ihm die Macht über seine Familie entglitt und seine Frau Strafanzeige gegen ihn erstattet hatte, kaufte er sich eine Pistole und erschoss seine Frau vor den Augen der zwei kleinen Kinder wenige Minuten nach dem Gerichtstermin. Anschließend tötete er auch seine älteste Tochter. Dabei habe er jeweils einen Fuß auf die am Boden liegenden Frauen gesetzt. Die Tat habe der Mann als "bestrafende Hinrichtung" inszeniert, sagte der Richter. Lediglich vom Vorwurf, dass er auch seinen Sohn ermorden wollte, sprach das Gericht den Mann frei.

Justiz hätte Mord verhindern können

Der Fall löste einen Justizskandal aus, weil gegen den Mann zur Tatzeit bereits ein Haftbefehl vorlag. Ein Familienrichter hatte vergeblich die Staatsanwaltschaft alarmiert, dass der Gesuchte bei ihm im Gerichtssaal sitzt. Der Haftbefehl wurde zudem nicht im Polizeicomputer erfasst. Justizinterne Ermittlungen wurden später eingestellt. (tbe/dpa)

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