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Urteil: Ziehvater schüttelt Baby zu Tode - Drei Jahre Haft

Die kleine Leonie war krank und brüllte - stundenlang. Ihr Vater war mit der Situation überfordert und schüttelte das Baby so heftig, dass es trotz Notoperation seinen Verletzungen erlag. Das Urteil gegen den 26-Jährigen musste unter großem Sicherheitsaufgebot verkündet werden.

Weil er die kleine Leonie Vanessa zu Tode geschüttelt hat, ist ihr Ziehvater zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Gera befand ihn am Donnerstag der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig, blieb aber am unteren Ende des möglichen Strafrahmens. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten sieben Jahre Haft gefordert. Der Vorsitzende Richter Reinhard Maul sprach von Augenblicksversagen. Zuvor habe sich der 26-Jährige liebevoll um das Baby seiner damaligen Lebensgefährtin gekümmert. Am 10. Juni sei er mit dem kränkelnden Kind überfordert gewesen. Als es nicht aufhörte zu schreien, habe er es mehrfach geschüttelt. Das noch nicht einmal fünf Monate alte Mädchen starb trotz Notoperation.

Bei der Urteilsverkündung brach Leonies Mutter in Tränen aus und schrie ihren Ex-Freund an. Auch aus dem Publikum wurden Morddrohungen und derbe Beschimpfungen gegen den Angeklagten laut. Das Urteil war unter einem großen Sicherheitsaufgebot verkündet worden, da sich im Vorfeld Störungen abgezeichnet hatten. Für einige Beteiligte könnten die Drohungen ein Nachspiel haben, sagte Staatsanwalt Andreas Petzel nach dem Prozess.

Angeklagter bittet Ex-Freundin um Entschuldigung

Der Angeklagte habe dem Kind zwar nicht wehtun wollen, wusste aber dass man ein so kleines Kind nicht schütteln dürfe, sagte Richter Maul in der Urteilsbegründung. Daher habe er die Körperverletzung in Kauf genommen. Einen minderschweren Fall, wie es die Verteidigung gefordert hatte, wollte die Strafkammer jedoch nicht erkennen.

Zum Auftakt des Prozesses am vergangenen Dienstag hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und seine Ex-Freundin um Entschuldigung gebeten. Sein Verteidiger warb in seinem Plädoyer um Verständnis für die schwierige Situation des Angeklagten, der sich damals mit der Mutter des Kindes in einer Beziehungskrise befand. Er sprach sich für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Die Anklage hatte dagegen betont, dass das Geständnis zwar glaubhaft, aber die Beweise gegen den 26-Jährigen ohnehin erdrückend gewesen seien. Der junge Mann ist mehrfach vorbestraft, darunter auch wegen eines Falles von Körperverletzung. Gegen das Urteil des Landgerichts Gera kann Revision eingelegt werden. (nal/dpa)

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