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Verkehrsrowdys, aufgepasst: Kabinett beschließt neues Punktesystem für Flensburg

Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett die Punktereform beschließen – das kann Folgen haben, vor allem für notorische Verkehrssünder. Die werden künftig länger aus dem Straßenverkehr entfernt.

Berlin – Weniger Punkte – aber keine Amnestie für alte Sünder: Jetzt wird es ernst. Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett die Punktereform für Verkehrssünder beschließen, die nach Ansicht von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das Verfahren einfacher, gerechter und transparenter machen soll.

In Zukunft wird es für einzelne Verstöße meist weniger Punkte geben als bisher. Statt mit 18 Punkten geht der Führerschein dann aber bereits bei acht Punkten verloren. Die bereits registrierten Punkte der etwa neun Millionen Autofahrer in der Sünderkartei werden auf das neue System umgerechnet. Eine Amnestie werde es nicht geben, sagte Ramsauer am Dienstag in Berlin.

Erfasst werden nach dem Entwurf für die Reform nur noch „verkehrssicherheitsrelevante Verstöße“, keinen Eintrag mehr gibt es unter anderem für das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette. Ein Bußgeld wird aber weiter fällig; darauf habe das Bundesumweltministerium bestanden, sagte Ramsauer.

Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr werden bisher nach einem Sieben-Punkte-System bewertet, das nach Ramsauers Ansicht unübersichtlich ist. Es soll durch eine Drei-Punkte-Kategorie ersetzt werden:

Einen Punkt gibt es für einen „schweren Verstoß“ bei Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen – etwa das Parken in einer Feuerwehrzufahrt. Zwei Punkte holt sich ein Autofahrer bei einem „sehr schweren Verstoß“, (Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis), und drei Punkte werden für „schwere Straftaten“ verteilt. Dazu gehören unter anderem Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung oder auch das Fahren im Vollrausch. Entscheidend beim Beurteilen, ob sich ein Autofahrer weiter ans Steuer setzen darf, solle die Häufigkeit der Einträge, nicht aber der Punktestand sein, sagte Ramsauer. Damit treffe man vor allem notorische Verkehrsrowdys.

Die Möglichkeit, durch das Absolvieren eines Seminars den Punktestand zu reduzieren, gibt es nach dem neuen System nicht mehr. Gerade unbelehrbare Wiederholungstäter hätten diesen Weg genutzt, um ihr Punktekonto zu bereinigen, begründet Ramsauer diese Änderung. Und profitiert hätten auch Fahrschulen, die für solche Kurse kräftig kassiert hätten, ohne sich sonderlich einzusetzen. Anschließend hätten sich viele der „Punktewegkäufer“ auf der Straße nach wie vor unverändert verhalten. In Zukunft könnten auch notorische Sünder Sanktionen nur noch entgehen, wenn sie Verstöße im Straßenverkehr vermeiden. Dies mache den Verkehr dann insgesamt sicherer, ist Ramsauer überzeugt.

Der Punktestand wird farblich festgehalten. Grün steht für null bis drei Punkte, gelb für vier bis fünf, was mit einer Ermahnung an den Autofahrer verbunden ist. Rot ist die Markierung bei sechs bis sieben Punkten; was zu einer Verwarnung und zur Pflicht führt, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Hier rechnet das Bundesverkehrsministerium mit einem Anstieg der Pflichtteilnehmer. Bei Schwarz geht nichts mehr: Mit acht oder mehr Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Hier erwartet man einen marginalen Anstieg bei der Zahl der Entziehungen gegenüber dem heutigen Verfahren.

Dabei gibt es nach dem Entwurf feste Tilgungsfristen, während bisher eine neue Tat das Löschen der alten Punkte verhindert hat. Für Radfahrer und Fußgänger wird die neue Regelung voll übernommen. Da aber am Ende auch der Bundesrat zustimmen muss, ist ungewiss, ob die neuen Regeln wirklich in dieser Form kommen werden. Klaus Kurpjuweit

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