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Veruntreuung von Spendengelder: Anklage gegen "Kinder in Not"-Gründerin

Die Gründerin des Vereins "Kinder in Not e.V." soll mehr als fünf Millionen Euro Spendengelder veruntreut haben. Ihr Anwalt weist die Vorwürfe zurück: Wie hoch der Spendenanteil sein dürfe, den ein Verein zu Deckung eigener Kosten benötigt, sei nicht eindeutig geklärt.

Die Staatsanwaltschaft München hat gegen die Gründerin des Vereins "Kinder in Not e.V." Anklage wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Spendengeldern in Millionenhöhe erhoben.

Zusammen mit ihren beiden Söhnen und zwei weiteren Beteiligten soll die Frau zwischen 2002 und 2004 mehr als fünf Millionen Euro Spendengelder zweier Vereine veruntreut und zu einem Großteil in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, wie Oberstaatsanwalt Anton Winkler am Donnerstag in München sagte. Die Ankläger werfen den fünf Beschuldigten Hunderte Fälle von gewerbsmäßiger Untreue vor.

Offizieller Zweck des 1985 in München gegründeten Vereins "Kinder in Not" ist die Beratung und Betreuung von in Not geratenen Kindern. Dem Verein soll durch die Machenschaften ein Schaden von 3,3 Millionen Euro entstanden sein. Weitere 1,9 Millionen Euro Schaden sehen die Ankläger beim Verein "Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur e.V." mit Sitz in Hamburg, bei dem die Frau und andere der Komplizen ebenfalls engagiert waren.

Ausgelöst wurden die Ermittlungen dem Zeitungsbericht zufolge durch Anzeigen misstrauischer Spender. Die Gründerin des Vereins war bereits 2005 vorübergehend festgenommen worden und saß einige Wochen in Untersuchungshaft. Ihr Rechtsanwalt Karl Degenhard wies die Anschuldigungen am Donnerstag zurück. "Ich halte die Vorwürfe für unbegründet", sagte er. Wie hoch der Spendenanteil sein dürfe, den ein Verein zur Deckung eigener Kosten benötigt, sei nicht eindeutig geklärt. Ein Termin für einen Prozess steht noch nicht fest. (kk/dpa)

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