zum Hauptinhalt

Panorama: Von der Post in den Müll

Die Chancen, einen angeblichen Jackpot auch wirklich zu erhalten, stehen schlecht. Ein österreichisches Gericht hat die EVD Direktverkauf jetzt allerdings dazu verurteilt, 89 000 Euro an eine Gewinnerin auszuzahlen.

Die Chancen, einen angeblichen Jackpot auch wirklich zu erhalten, stehen schlecht. Ein österreichisches Gericht hat die EVD Direktverkauf jetzt allerdings dazu verurteilt, 89 000 Euro an eine Gewinnerin auszuzahlen. Das ist der höchste Betrag, der bislang einem Empfänger zugesagt wurde. Das entsprechende Schreiben sei ein irreführendes Gewinnversprechen, meinten die Wiener Richter. Auch das deutsche Zivilrecht kennt mit dem Paragraphen 661 a) des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Norm, mit der man seinen Gewinn aus einer vorherigen Zusage einklagen kann.

Doch auch bei einem günstigen Urteil ist dessen Vollstreckung alles andere als sicher: Selbst wenn sich der verurteilte Veranstalter in Deutschland niedergelassen hat, kann es sein, dass bei der Firma kein Geld zu holen ist. Das Unternehmen geht eher in den Konkurs um später unter anderem Namen wieder aufzutauchen.

Auch einen Protestbrief zu schreiben, dürfte kaum Wirkung zeigen. Stattdessen erhält dadurch das Versandunternehmen gratis die Information, dass die angeschriebene Adresse noch aktuell ist. Verbraucherschützer raten dazu, die Werbebriefe schnellstens in den Mülleimer zu befördern und ähnliche Post gar nicht erst zu beachten. Lieber sollte man der Verbraucherzentrale melden, um welche Firma es sich handelt, damit diese abgemahnt und eventuell auf Unterlassung oder Schadensersatz verklagt werden kann. hef

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false