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Werbung: Bohlens Kampf gegen den Spott

American Tobacco verklagt

Eines steht fest: Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover finden die Werbung von Lucky Strike überhaupt nicht komisch. Vor allem nicht, wenn sie selbst von den Werbetextern der Zigarettenmarke auf die Schippe genommen werden. Am gestrigen Donnerstag wurde es für Lucky Strike nun richtig ernst. 95 000 Euro soll der Spaß kosten, den sich die Zigarettenmarke mit Bohlen und Prinz Ernst August erlaubte, plus Gerichts- und Anwaltsgebühren. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte in letzter Instanz zu entscheiden, das Urteil lag bei Redaktionsschluss dieser Seite noch nicht vor.

In der Causa „American Tabacco gegen Prinz E. A. von Hannover“ ist eine eingedrückte Zigarettenschachtel das Corpus Delicti. Oberhalb der zerknautschten Packung wurde der Betrachter rhetorisch gefragt: „War das Ernst? Oder August?“. Der Prinz sieht durch die Anzeige sein Persönlichkeitsrecht verletzt, denn es werde auf tätliche Auseinandersetzungen angespielt, die er mit einigen Personen gehabt habe. An dieser Interpretation ist wohl nicht zu rütteln. Aber juristisch ist die Frage: Darf Werbung das nicht? Nach den Urteilen höchster deutscher Gerichte gilt auch für Werbung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

Eigentlich schon, hier aber nicht, sagte das Oberlandesgericht Hamburg. Denn „Handgreiflichkeiten eines Repräsentanten eines Adelshauses könnten nur ganz entfernt Gegenstand gesellschaftlicher Meinungsbildung sein.“ Der Schutz der Meinungsfreiheit müsse deshalb gegenüber dem Schutz der Persönlichkeit zurücktreten. 60 000 Euro sprachen die hanseatischen Richter dem Kläger zu. Das ist eine Art Lizenzgebühr. Diese Gebühr klagen Prominente jetzt immer öfter ein, wenn ihr Bild oder ihre Person ohne ihre Einwilligung in der Werbung verwendet werden.

So auch Dieter Bohlen, der ebenfalls unfreiwillig Gegenstand einer Lucky- Strike-Werbung war. „Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher“ hieß der Satz, mit dem auf das Bohlen-Werk „Hinter den Kulissen“ angespielt wurde. Gegen Bohlens Buchveröffentlichung wehrten sich damals zahlreiche Personen, so dass der Autor Schwärzungen vornehmen musste. 35 000 Euro soll der Fernsehstar nun für die Werbung erhalten.

Lucky-Strike-Hersteller American Tobacco wehrte sich am Donnerstag bei der Verhandlung vor dem BGH gegen diese Urteile und berief sich vor allem auf Oskar, genauer gesagt auf das Urteil „Oskar Lafontaine gegen Sixt“. Der Autovermieter hatte nämlich nach dem schnellen Rücktritt des Ministers getitelt: „Wir vermieten auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit.“ Der Ex-Minister wollte dafür rund 128 000 Euro, bekam sie aber nicht. Die Satire müsse Lafontaine hinnehmen, sagten die Karlsruher Bundesrichter 2006. Bohlen und der Prinz auch, meint American Tobacco.

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