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Panorama: Wo kommt der Serienkiller vor Gericht?

In den USA streiten mehrere Bundesstaaten darüber, wer das Urteil sprechen darf

Washington. Die mutmaßlichen Heckenschützen von Washington sollen für einen weiteren Mordversuch verantwortlich sein. John Allen Muhammad und sein 17-jähriger Partner John Lee Malvo haben offenbar bei einem Überfall auf ein Spirituosengeschäft am Stadtrand von Montgomery Mitte September einen 22-jährigen Mann angeschossen. Das teilte die Polizei in Maryland mit.

Zuvor war bekannt geworden, dass Muhammad und Malvo auch in Louisiana gemordet haben. Sie erschossen die Angestellte eines Kosmetikladens und flohen dann mit 1000 Dollar Beutegeld.

Muhammad und sein Komplize werden beschuldigt, im Großraum Washington zehn Menschen erschossen und drei weitere verletzt zu haben. Sie waren am 24. Oktober an einer Tankstelle in Maryland festgenommen worden. In ihrem Fahrzeug entdeckte die Polizei dann die Tatwaffe. Bis heute leugnet der 41-jährige Muhammad, der Besitzer dieses Wagens zu sein. Auch zu den ihm vorgeworfenen Morden habe er sich noch nicht geäußert, berichtet die amerikanische Zeitung „Washington Post“.

Unterdessen wird in den USA diskutiert, welches Urteil die beiden Heckenschützen zu erwarten haben. Muhammad und Malvo droht die Hinrichtung mit der Giftspritze – und dass es so weit kommen wird, daran besteht kaum ein Zweifel.

Ein Netz von Anklagen durch sechs verschiedene Gerichtsstände gewährleistet, dass notfalls so lange prozessiert werden kann, bis die Angeklagten zum Tode verurteilt werden. Denn die „Sniper“ haben ihre Anschlagsserie in Washington, Virginia und Maryland begangen. Seit der Festnahme von Muhammad und Malvo ist kein Tag vergangen, an dem sich Staaten und Staatsanwaltschaften nicht gegenseitig mit der Zusage überboten hätten, den beiden einen schnellen Prozess zu machen, um sie dann geradewegs in die Todeszelle zu schicken. Darauf hofft offenbar auch die amerikanische Öffentlichkeit. Denn diesmal halten sich selbst die Gegner der Todesstrafe auffallend zurück.

Welches Bundesland am Ende die Gelegenheit zum Prozessieren erhält, hängt vor allem von den rechtlichen Voraussetzungen ab, auch einen Minderjährigen zum Tode verurteilen zu können – selbst wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer der beiden Angeklagten erschossen hat. Daher spricht alles für Virginia: Hier kann auch der minderjährige Malvo zum Tode verurteilt werden.

Egal, in welchem Bundesland der Prozess letztlich geführt wird: Die Verteidigung steht vor einer schweren Aufgabe. Angesichts der erdrückenden Beweislage wird sie wohl nur mildernde Umstände geltend machen können, um das Leben ihrer Mandanten zu retten. Und schon das, so sagen viele Juristen, ist kaum zu schaffen. „In diesem Prozess gibt es keine unbeteiligten Geschworenen“, sagt Pflichtverteidiger Paul Hazlehurst aus Maryland. „Jeder war irgendwie betroffen, jeder hatte irgendwie Angst oder Kinder, die nicht im Freien spielen konnten.“

Gabriele Chwallek[dpa]

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