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Abgaben: Bundestag billigt Senkung des Arbeitslosenbeitrags

Zum Jahreswechsel sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent. Die Freude bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern dürfte aber verhalten sein: Zum einen ist dies lediglich ein Ausgleich für steigende Kassenbeiträge. Zum anderen ist die Senkung nur vorübergehend.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ab dem 1. Januar 2009 weniger Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zahlen. Das hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen. Linke und Grüne stimmte dagegen, die FDP enthielt sich.

Der Beitragssatz sinkt demnach zum 1. Januar 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent. Mitte 2010 soll er allerdings wieder auf 3,0 Prozent steigen. Damit will die große Koalition die Belastung aus der Festsetzung eines einheitlichen Krankenkassenbeitrages auf 15,5 Prozent zum gleichen Zeitpunkt ausgleichen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 19. Dezember mit der Vorlage befassen. Das Gesetz bedarf allerdings nicht der Zustimmung der Länderkammer. Verabschiedet wurde vom Bundestag auch die Reform und Straffung der arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme. Neu ist, dass Arbeitslose künftig ihren Hauptschulabschluss nachholen können. (sf/ddp/dpa)

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